Erst wenn (konkrete) Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit Illoyalitäten zu rechnen ist und die Position des Arbeitgebers am Markt maßgebenderweise beeinträchtigt wird, kann eine Entlassung des betreffenden Mitarbeiters gerechtfertigt sein. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, in welcher Stellung und in welcher Funktion der Arbeitnehmer beschäftigt wird (LAG Hamm, Urteil vom 29.1.1997, NZA 1999, 656).
Konkurrenztätigkeit des Ehepartners
VSRW-Verlag
In diesem ArtikelArbeitgebers, Konkurrenztätigkeit des Ehepartners, Kündigungsgrund, Lebenspartner
