- die von dem Arbeitnehmer erzielten Umsätze nur eine deutlich unterdurchschnittliche Arbeitsleistung repräsentieren (Vergleich mit anderen Arbeitnehmern mit einem vergleichbaren Außendienstbezirk),
- diese Unterschreitung des maßgeblichen Leistungsstandards von Dauer ist und
- der Arbeitnehmer wegen dieser Leistungsmängel konkret ohne Erfolg abgemahnt worden ist.
Vergleiche auch das Stichwort Leistung/Leistungsmängel
Literatur: Sowka/Schiefer, Teil H KSchG, § 1 Rdnr. 413
Nichterreichung von Umsatzvorgaben
Umsatzvorgaben/Nichterreichung
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In diesem ArtikelArbeitnehmer, Außendienstbezirk, Kündigung, Kündigungsgrund, Leistungsmängel, Umsatzvorgaben
