Doch was verbirgt sich hinter der Bezeichnung? Die Limited oder Ltd (Limited Rechtsform) ist eine sogenannte Private Company Limited by Shares, eine Kapitalgesellschaft ganz ähnlich der deutschen GmbH. Wörtlich kann das Wort Limited nicht mit GmbH übersetzt werden, da hier wesentliche Unterschiede vorhanden sind. So beträgt die Mindesteinlage bei einer GmbH 25.000 Euro, während es bei der Ltd theoretisch möglich ist, die Firma bereits mit einem Pfund als Stammkapital zu gründen. Wiederum ähnlich wie bei der GmbH haften die Gesellschafter (Gesellschafter Definition) der Kapitalgesellschaft nur mit ihrem Unternehmensvermögen, das private Vermögen bleibt unangetastet. Eine Ausnahme bildet hierbei die Insolvenz der Firma. Die großen offensichtlichen Vorteile sind also:
- geringe Mindesteinlagen
- beschränkte Haftung der Gesellschafter
In diesem Ratgeber soll es darum gehen, wie Sie eine Ltd gründen. Eine genauere Erklärung der Begrifflichkeiten sowie eine Listung der Vor- und Nachteile dieser Rechtsform finden Sie auf unserem Hauptartikel (Link) zum Thema.
Gründungsverfahren einer Ltd
Eine Ltd zu gründen klingt zunächst verlockend, ist aber mit einem nicht zu unterschätzenden bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden. Außerdem bestimmt das britische Recht die Bedingungen und alle Formalitäten sind in der englischen Landessprache abzuwickeln. Ohne viel Vorwissen über die britische Rechtslage oder dementsprechende fachliche Unterstützung sollten Sie also keine Ltd gründen.
Persönliche Voraussetzungen zur Gründung einer Ltd
Aufgrund der Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union kann jeder EU-Bürger eine Ltd gründen. Anders als bei der Gründung einer GmbH gibt es hier keine Einschränkungen, wie sie zum Beispiel bei der Eignung als GmbH-Geschäftsführer existieren. Auch eine notarielle Beglaubigung ist zur Gründung einer Ltd nicht notwendig.
Sachliche Voraussetzungen zur Firmierung
Um eine Ltd zu gründen, müssen vier Voraussetzungen erfüllt werden:
- Hauptsitz der Ltd liegt in Großbritannien
- Gesellschaftsvertrag der Limited (Memorandum and Articles of Association) muss vorliegen
- Bestellung eines Directors muss schriftlich vorliegen
- Antrag auf Eintragung im Companies House (Unternehmensregister) muss getätigt werden
Die erste Voraussetzung des Firmensitzes in Großbritannien kann von spezialisierten Gründungsagenturen in England vorgenommen werden. Ist diese Hürde geschafft, geht es an den Gesellschaftsvertrag. Der erste Teil, das sogenannte Memorandum, bestimmt die Rechtsverhältnisse nach außen, wie zum Beispiel die Firmierung, den Hauptsitz, den Unternehmensgegenstand sowie das Kapital. Die Articles of Association hingegen betreffen die Bestimmungen innerhalb der Limited, zum Beispiel die Haftungsbeschränkung, Rechte, Pflichten, Gewinnausschüttungen und dergleichen. Hier gibt es wie in Deutschland auch englische Mustervorlagen für typische Gesellschaftsgründungen, die das Formulieren erleichtern.
Schriftlich muss außerdem ein Director, also ein Geschäftsführer, bestellt werden. Dies geschieht durch den Shareholder, wobei Director und Sahreholder auch die gleiche Person sein können. Mit diesen Unterlagen können Sie nun die Anmeldung ihrer Ltd beim englischen Unternehmensregister (Companies House) vornehmen.
Tipps der Redaktion: Gründung nach englischem Recht, arbeiten nach deutschem Recht
Was man sich bei der Gründung an Arbeit spart, kann im Anschluss daran schnell zu einem Mehraufwand führen. Denn trotz der englischen Rechtsform agieren Sie in Deutschland unter den hier geltenden Rechten und Richtlinien. Wenn Sie als Deutscher eine Ltd gegründet haben und den Firmensitz oder Niederlassungen in Deutschland betreiben, müssen Sie sich wie jedes andere Unternehmen auch beim Gewerbeamt und dem Handelsregister (Handelsregister Definition) anmelden. Die anfälligen Steuern zahlen Sie als ausschließlich in Deutschland tätige Ltd ebenfalls hier. Prüfen Sie also gut, ob sich der Aufwand für Sie lohnt – oder ob nicht vielleicht die
