Das Gesetz rund um den Mindestlohn
Der Mindestlohn von 8,50 Euro soll ab dem 1. Januar 2015 gelten, wenn möglich in allen Branchen und Bereichen. Lediglich Branchen mit einer bestehenden Tarifuntergrenze haben eine Frist bis 2016. Ziel ist es, den Mindestlohn flächendeckend 2017 vorzufinden. Am 19. März stellte Arbeitsministerin Nahles Kanzlerin Merkel, CSU-Chef Seehofer und SPD-Chef Gabriel das Paket vor, die die letzten Details diskutierten, unter anderem die umstrittene Altersgrenze für den Mindestlohn. Da die Auswirkungen des Gesetzes nicht abzusehen sind, gibt es bereits jetzt mehrere Einschränkungen, die das Gesetz entschärfen. So soll der gesetzliche Mindestlohn nicht für Langzeitarbeitslose gelten, um die Eingliederung nicht unnötig zu erschweren. Als Langzeitarbeitslose gelten jene, die über ein Jahr keiner Beschäftigung nachgegangen sind. Dies soll für ein halbes Jahr gelten, wobei danach Arbeitgeber einen Antrag auf Zuschüsse stellen können. Wie bereits angedeutet, liegt eine weitere Einschränkung in der Altersgrenze vor. Dieses Thema wird besonders strittig behandelt, da zum einen argumentiert wird, dass auch unter 18-Jährige einen Anspruch auf einen Mindestlohn haben, andererseits wird darin die große Gefahr gesehen, dass der Anreiz, eine Ausbildung zu absolvieren, bei höher entlohnten Arbeitsstellen sinken wird. Weiter gilt dies für vierwöchige Praktika, ehrenamtliche Tätigkeiten und in der Diskussion lagen auch Rentner, Studierende oder Minijobber , diese haben aber nach den letzten Diskussionen ein Recht auf Mindestlohn.
Meinungen zum gesetzlichen Mindestlohn
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Forderungen aus CDU und den Wirtschaftsverbänden von Nahles nur geringfügig mit einbezogen wurden, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Wirtschaft forderte vor allem bestimmte Branchen in die Ausnahmeregelungen mit einzubeziehen, allerdings sind diese nicht im Gesetzesentwurf enthalten. Vor allem bei Branchen, die größtenteils aus Klein- oder Familienbetrieben bestehen, kann laut jeweiliger Branche der Mindestlohn verheerende Folgen haben. So befürchtet beispielsweise die Branche der Gastronomie, dass vor allem kleine Gastronomiebetriebe gezwungen werden, Angestellte zu entlassen oder gar den Betrieb zu schließen. Zudem argumentiert die Gastronomie, dass durch die höheren Lohnkosten Investitionen nicht getätigt werden, die wiederum die regionale sowie die Gesamtwirtschaft ankurbeln würden. Die Verbände plädierten auf branchenabhängige Mindestlöhne. Die Seite der Gewerkschaft aus den verschiedensten Branchen lehnten von Vornherein etwaige Ausnahmen ab und begrüßen den Mindestlohn, mit dem die Ausbeute der Arbeitnehmer ein Ende haben soll. Branchenverbände haben nur dann eine Frist von zwei Jahren zur Durchsetzung des Mindestlohnens, wenn sie über einen bundesweit geltenden Tariflohn verfügen. Das allerdings ist bei zahlreichen Branchen nicht der Fall, sie verfügen über regionale Tarifverträge. Viele Verbände versuchen jetzt noch einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag durchzusetzen, um die Frist zu erhalten.
Welche Folgen gibt es für den Arbeitsmarkt?
Bei der Betrachtung des aktuellen Arbeitsmarktes lässt sich zunächst eine positive Entwicklung feststellen. So gibt es beispielsweise interessante Jobs beim eCommerce Anbieter für Reisegepäck und Lederwaren und bei vielen weiteren Branchen, Unternehmen und Institutionen, betrachtet man die aktuellen Jobportale oder Statistiken. Doch wird dieser Trend mit dem gesetzlichen Mindestlohn bestehen bleiben? Hierzu gibt es kontroverse Meinungen:
Fürsprecher des Mindestlohnes: Für den gesetzlichen Mindestlohn sprechen die vielen Länder wie Großbritannien, die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes keine negativen Effekte bezüglich Entlassungen feststellen können. Im Gegenteil, denn laut einem Bericht von Spiegel Online hängen Lohnerhöhungen in Großbritannien nicht mit zunehmenden Entlassungen zusammen. Die Vorteile sind, dass die soziale Lage verbessert wird, dadurch kann der Einzelne mehr konsumieren und fördert so die Wirtschaft, die Zahl der Verdienst-Aufstocker bei Hartz-IV würde sinken und damit die Motivation der bisherigen Geringverdiener steigen, so dass wiederum die Eingliederung in den Beruf vereinfacht wird.
Gegner des Mindestlohnes: Gegner hingegen und auch Wirtschaftsforscher befürchten zahlreiche Entlassungen aufgrund des Mindestlohnes laut RP Online. Danach wird es für Berufseinsteiger und auch für ehemalige Langzeitarbeitslose enorm schwierig, ihre Anstellung zu halten bzw. überhaupt eine zu finden oder wieder eingegliedert werden zu können, was besonders Frauen, die in der Mutterschaftspause waren, betreffen wird. Kritisiert wird insbesondere die nicht Mitberücksichtigung der Branchengegebenheiten.
Insgesamt wird sich zeigen, welche Folgen der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro für den Arbeitsmarkt und somit auch für die deutsche Gesellschaft hat. Zunächst muss das Gesetz aber verabschiedet werden und erst ab Ende 2015 kann der Markt dahingehend betrachtet werden. Dabei werden besonders die Branchen genauer zu untersuchen sein, die über einen großen Anteil an Kleinstunternehmen und mittelständigen Firmen verfügen. Wird dadurch der Mittelstand noch stärker komprimiert oder ist der gegenteilige Effekt der Fall und die Mittelständler profitieren von motivierten Arbeitskräften und einer besseren Wirtschaft durch einen wachsenden Konsum? Diese Fragen werden im Zentrum der Betrachtung stehen.
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