Wenn Arbeitnehmer aber nur eine 5-Tage-Woche haben, Montag- Freitag, so muss der Mindesturlaub von 24 Tagen entsprechend reduziert werden. Die Rückrechnung ergibt folgende Urlaubstage:
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5 Werktage: 24 Werktage : 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub; 4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub.
4 Werktage: 24 Werktage: 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub, 4 Wochen x 4 Arbeitstage- 16 Arbeitstage
3 Werktage = 12 Arbeitstage Urlaub
2 Werktage- 8 Arbeitstage Urlaub
1 Werktag – 4 Arbeitstage Urlaub pro Jahr
So ergibt sich zugunsten des Arbeitnehmers immer, dass er insgesammt 4 Wochen Urlaub im Jahr hat.
Es kommt hierbei auch nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer 4 Stunden täglich oder 7 Stunden täglich arbeitet, sondern nur darauf, an welchen Tagen er arbeitet. Auch ein Arbeitnehmer, der täglich von Montag- Freitag nur 1 Stunde arbeitet, hätte deshalb 20 Arbeitstage Urlaub.
Was ist wenn ein Arbeitnehmer unregelmäßig arbeitet?
Was ist wenn der Arbeitnehmer wöchentlich unregelmäßig arbeitet, zum Beispiel 26 Wochen nur fünf Tage die Woche und 26 Wochen nur vier Tage die Woche?
In diesem Fall muss die Arbeitszeit auf das Jahr bezogen werden.
Es sind zunächst die Jahresarbeitstage zu ermitteln. Vorliegend 26 x 5 -130 + 26 x 4- 104 = 234 Arbeitstage.
Insgesamt hat ein Jahr bezogen auf 52 Wochen zu einer Wochenarbeitszeit von 6 Tagen ( 52 x 6) insg. 312 Arbeitstage und hierauf 24 Urlaubstage.
Nun werden die persönlichen Arbeitstage durch die Gesamtarbeitstage Jahr geteilt und mit 24 multipliziert, um die Urlaubstage zu ermitteln. 234 : 312 x 24 = 18 Urlaubstage.
Hierbei sind im Übrigen Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage abzurunden. Ergibt sich bei der Berechnung z.B. 18,6 Urlaubstage so hätte der Arbeitnehmer Anspruch auf 19 Urlaubstage.
Jungendliche und Schwerbehinderte haben einen Mehranspruch auf Urlaub
Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 16 Jahre alt sind, haben Anspruch auf 30 Werktage Mindesturlaub pro Jahr. Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 17 Jahre alt sind haben Anspruch auf 27 Werktage pro Jahr. Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 18 Jahre alt sind, haben Anspruch auf 25 Werktage Urlaub pro Jahr. (vgl. §19 Abs.2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben gem. § 125 Abs.1 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von einem Urlaubstag im Jahr pro Arbeitstag in der Woche. Bei einer 5-Tage-Woche also fünf zusätzliche Urlaubstage im Urlaubsjahr.
Simone Weber, Rechtsanwältin, München
