Das Gericht berief sich dabei auf eine zuvor ergangene Entscheidung in Großbritannien. Dort wurde bereits festgestellt, dass Samsungs Galaxy Tablet die Eintragung Apples, worin unter anderem auch die abgerundeten Ecken des iPads geschützt werden, nicht berührt. In Großbritannien war Apple auch in Berufung gescheitert.
Nun scheitert Apple auch am Obersten Gericht in den Niederlanden im Berufungsverfahren. Das Gericht erkannte Apples Recht am Design zwar an, jedoch würde das Geschmacksmuster nur einen eingeschränkten Schutz bieten, nicht zuletzt da bereits vor Markteinführung des iPads ähnlich designte Geräte bereits auf dem Markt vertreten waren. Auch unterscheide sich das Galaxy Tablet vom iPad in weiteren Bereichen genügend, dass eine Verwechslung so nicht stattfinden könne.
Christian Solmecke
