Die Bank hatte für einen Teil der Lizenzeinnahmen, der zur Bezahlung der laufenden Ausgaben des Fonds und der Ausschüttungen der Anleger dienen sollte, die Schuld übernommen. Da der Einlagensicherungsfonds vom Bundesverband deutscher Banken e.V. eine Entschädigung ablehnte, hatte die Fondsgesellschaft Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, die jetzt abgewiesen wurde. Es steht aktuell zur Entscheidung im Wege des Gesellschafterbeschlusses an, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt werden soll.
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt bereits zahlreiche Gesellschafter, die unter anderem Schadensersatzansprüche geltend machen. „Nach unserer Prüfung“, so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp, „stehen den Anlegern im Einzelfall Schadensersatzansprüche beispielsweise wegen verschwiegener Kick-Back-Zahlungen und unzureichender Risikoaufklärung etwa hinsichtlich der steuerlichen Problematik zu.“
Betroffenen Anlegern wird daher empfohlen, ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Bereits 2009 wurde beispielhaft für eine Beteiligung in Höhe von 25.000 Euro ein Verlust nach Steuern in Höhe von 10.751 Euro prognostiziert, sofern keine Zahlungen aus dem Einlagensicherungsfonds oder aus der Insolvenzmasse erfolgen.
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