Im Gegensatz zu DHL macht Konkurrent Hermes detaillierte Angaben wie viele Pakete von dieser Regelung betroffen sein könnten. “Durchschnittlich sind gerade einmal drei von 1.000 Sendungen betroffen – das bedeutet im Umkehrschluss, dass weit über 99 Prozent der mit Hermes verschickten Sendungen planmäßig ihr Ziel erreichen.” Laut Hermes sei ein vergleichbares Entgelt nicht geplant, weil der entstehende Mehrumsatz in keinem Verhältnis zu möglichen Kundenverlusten stünde.
Teuer zu stehen kommen könnte die Online-Shopbetreiber, wenn der Verbraucher die Annahme des Pakets verweigert oder seine Bestellung gegenüber dem Unternehmer widerruft. Bislang unklar ist, ob der Unternehmer die ihm entstandenen Kosten für das Rücksendeentgelt auf den Verbraucher abwälzen darf.
Dagegen spricht, dass das Rücksendeentgelt eine vertragliche Abmachung zwischen Unternehmer und Dienstleister (DHL) handelt, dessen Risiko der Verbraucher nicht zu tragen hat. Desweiteren könnet man dieses Vorgehen als Konventionalstrafe erachten, die jedoch der Händler im Falle der Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechtes nicht vom Verbraucher verlangen kann.
Christian Solmecke
