Dies sei etwa auch der Fall, wenn ein Vorstandsvorsitzender – also nicht der Unternehmer – einer Kapitalgesellschaft die Zuwendung aus eigener Tasche gezahlt hat.
Ein Beispiel: Anlässlich eines Jubiläums hatte ein Vorstandsvorsitzender die Kosten für eine Feier sowie eine Reise für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftsfreunde übernommen. Hier lehnte der Bundesfinanzhof später eine Pauschalierung ab. „Die Kosten hätte die Firma selbst übernehmenmüssen und nicht der Vorstandsvorsitzende“, erklärt Schwab.
Von „betrieblich veranlasster Zuwendung“ spricht der Fiskus dann, wenn sie objektiv mit demBetrieb zusammenhängt und seinen Zwecken dient. „Dabei bestimmen die Unternehmen selbstdie Art und Höhe der Ausgaben“, so Schwab. Seit 2007 könnten die Betriebe die hierbei anfallendeSteuer der Einfachheit halber pauschal mit 30 Prozent für den Empfänger übernehmen.
