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Sascha Zöller ist Webinarhacker und Business Coach für die Erstellung und Durchführung von Webinaren und führt auch im Auftrag seiner Kunden geführte Webinare als Full-Service durch. Um eine erste Einschätzung zu bekommen, hat er Rechtsanwalt Achim Zimmermann zur aktuellen Sachlage befragt.
Zur Sachlage. Das Wort „Webinar“ ist seit 2003 als Wortmarke im Markenregister eingetragen und diese Eintragung hat noch bis 2023 Gültigkeit.
Lassen sich aus der Sachlage der Eintragung auch Abmahnungen ableiten?
Was ist zu tun, fall man bereits eine Abmahnung erhalten hat?
Wie sollte man sich verhalten, wenn man Webinare anbietet und das Wort zur Beschreibung der Art und Weise der Online-Meeting sinnvollerweise benutzen muss.
Es wird auch die Frage gestellt, ob das Wort „Webinar“ überhaupt schutzfähig ist.
Diese und weitere Fragen im folgenden Video.
Link zum Youtubevideo
Kontakt zu Rechtsanwalt Achim Zimmermann unter https://ra-achim-zimmermann.de/
Kontakt zu Sascha Zöller (Webinarhacker und Business Coach): https://www.saschazoeller.de/
Sascha O. Zöller
