Damit diese Form der Werbung Erfolg hat, sollte jedoch einiges beachtet werden.
So sollte der Newsletter für den Verbraucher generell einen hohen Mehrwert bieten. Das bedeutet, dass darin beispielsweise viele Informationen und Fakten enthalten sein müssen, die dem Leser einen tatsächlichen Nutzen bringen. Ebenso gut ist es, diverse aktuelle Entwicklungen im Tagesgeschehen mit einzubeziehen.
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Erfolgsfaktoren im E-Mail-Marketing
So kann zum Beispiel eine Online-Videothek in Ihrem Newsletter berichten, dass ein beliebter Schauspieler geheiratet hat oder dabei ist, einen neuen Film zu drehen. Um gleich zu Beginn das Interesse der Leser auf den Newsletter zu wecken, sollte die Lust am Lesen idealerweise bereits in der Betreffzeile geweckt werden. Kurz, knackig und aussagekräftig: Ein solcher Betreff verhindert das vorzeitige Löschen und Nichtlesen des Newsletters. So steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Empfänger die elektronische Post liest, deutlich an. Dazu ist es wichtig, dass der Newsletter regelmäßig erscheint. So bleibt das Unternehmen bei den Kunden immer in Erinnerung. Sehr vorteilhaft ist es, wenn im Newsletter direkt auf die vorgestellten Artikel oder Dienstleistungen verlinkt wird. Denn je komfortabler und einfacher der Zugang hierzu ist, umso leichter wird es dem Kunden gemacht, auf die Unternehmensseite und somit zu einer potenziellen Bestellung zu gelangen.
Weitere Tipps für die Formulierung von Newsletter-Texte mit Öffnungsgarantie finden Sie hier.
Wichtig: das Double-opt in-Verfahren
Unternehmen, die einen Newsletter verschicken, müssen jedoch berücksichtigen, dass sie diesen nur dann versenden dürfen, wenn sie die ausdrückliche Erlaubnis des Empfängers besitzen, sonst gilt die Mail als Spam. Um etwaigen Abmahnungen und Unterlassungsklagen vorzubeugen, empfiehlt es sich, das so genannte Double-opt in-Verfahren (mehr dazu: http://www.wbs-law.de/e-commerce/olg-frankfurt-zum-double-opt-verfahren-senden-von-e-mails-ohne-einwilligung-49359/ und http://www.achimkirchmeier.de/double-opt-in-verfahren-infografik/) zu nutzen. Hier trägt der Interessent zunächst seine E-Mail-Adresse in das bereitgestellte Anmeldeformular des Unternehmens ein und schickt das Ganze ab. Anschließend erhält der angehende Empfänger eine Bestätigungs-E-Mail. Darin wird der Interessent gebeten, einen Bestätigungslink anzuklicken, um definitiv zu erklären, dass er die Zusendung des Newsletters wünscht. Erst wenn diese zweite Bestätigung erfolgt, erhält der Empfänger den Newsletter. Wird der Bestätigungslink jedoch nicht innerhalb einiger Tage angeklickt, dann erfolgt kein Newsletter-Versand. Auf diese Weise stellt das Double-opt in Verfahren sicher, dass der Newsletter tatsächlich von dem rechtmäßigen Inhaber der E-Mail-Adresse in das Unternehmens-Formular eingetragen wurde.
