Das gelte vor allem bei Anträgen auf Stundung, Erlass, Vollstreckungsaufschub oder Anpassung der Vorauszahlungen.
Hohe Vorauszahlungen trotz Umsatzeinbrüchen Anlass für den Vorstoß des Finanzministers seien Beschwerden von Kleinunternehmern und Selbständigen.
Die Unternhmen litten unter Umsatzeinbrüchen, müssten aber dennoch Vorauszahlungen an die Finanzbehörden leisten. Diese orientierten sich am wesentlich besseren Jahr 2008.
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