Vor allem muss die neue Widerrufsbelehrung verwendet werden. Zu befürchten ist, so Jochens weiter, dass nicht alle Unternehmen ihre Onlineshops zeitlich umstellen. Dies ist jedoch erforderlich, da der Gesetzgeber keine Übergangsfrist vorgesehen hat. Damit drohen Abmahnungen und Kosten für die betroffenen Onlinehändler. „Dies gilt es zu vermeiden“, so Jochens. Alle Onlinehändler sind gut beraten, am Stichtag ihre Muster-Widerrufsbelehrung zu ändern und ihrer Belehrungspflicht gegenüber Verbrauchern nachzukommen.
Neu ist unter anderem, dass der Kunde in Zukunft seinen Widerruf eindeutig erklären muss. Er kann die Ware nicht mehr kommentarlos zurückschicken. Dementsprechend wird es auch kein Rückgaberecht mehr geben. Hat der Verbraucher den Widerruf erklärt, so gilt ab dem Zeitpunkt des Widerrufs für beide Seiten eine Frist von 14 Tagen für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen. Die Rücksendekosten können ab nun dem Verbraucher auferlegt werden, vorausgesetzt, der Unternehmer hat im Vorhinein darüber informiert.
Für Fragen steht Ihnen von der IHK Lippe Svenja Jochens unter Tel: 05231 7601-43 oder E-Mail: [email protected] zur Verfügung.
