Zur Herstellung, zum Gebrauch und zum Verkauf der geschützten Sache muss der Erfinder seine Einwilligung geben. Dieses Recht gleicht einem Monopol und wird vom Patent– und Markenamt auf bis zu 20 Jahre gewährt. In dieser Zeit ist das Patent je nach Sachlage immer wieder zu verlängern. Das Halten eines Patents bringt laufende Gebühren mit sich. Setzen die Zahlungen aus, so sind die gehaltenen Schutzrechte in Gefahr.
Wird die Erfindung nicht selbst vom Patentinhaber genutzt, so kann er anderen ein Gebrauchsrecht einräumen. Dies funktioniert über gewisse Lizenzen und Lizenzverträge. Ein Patent wird dabei nur auf neue Erfindungen gewährt, die bisher auf dem Markt nicht existieren. Außerdem muss dem Patent eine erfinderische Tätigkeit zugrunde liegen und es muss gewerblich anwendbar sein.
Patentregelung in Deutschland
In Deutschland werden Patente grundsätzlich vom Deutschen Patent– und Markenamt vergeben. Folgende Erfindungen sind von dieser Vergabe ausgeschlossen:
- Entdeckungen
- Wissenschaftliche Theorien
- Methoden der Mathematik
- Ansprechende Formschöpfungen
- Verfahren bei gedanklichen Tätigkeiten
- Regeln und Pläne
- Spiele
- Software
- Grundsätzlich geschäftliche Tätigkeiten
Eine selbstgeschriebene Software oder ein Programm kann als solches nicht mit einem Patent geschützt werden. Hier erfolgt der Schutz lediglich auf den Einsatz dieser konkreten technischen Lösung. Die Vergabe eines Patents beginnt immer mit dem Erteilungsverfahren. Dritte können via Einspruch oder Nichtigkeitsklage ihre Ansprüche gegen das Patent geltend machen. Der Inhaber des Patents kann derartigen Angriffen beispielsweise mit einer Beschränkung des Schutzes entgegenwirken.
Christian Weis
