Ein Arbeitsplatz ist heutzutage wichtiger denn je zuvor. Bei Arbeitsplatzverlust lassen sich oft mit Arbeitslosengeld die Raten für unter Einkalkulierung des Arbeitsverdienstes übernommene Kredite zum Hausbau oder zur Autofinanzierung nicht mehr bezahlen. So die Meinung der Rechtsanwälte aus der Kanzlei Dr. Jockisch aus Landshut.
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Unternehmer wiederum haben das umgekehrte Problem. Können sie Personal, welches bei gefüllten Auftragsbüchern benötigt wurde, bei nachlassender Auftragslage nicht schnell genug abbauen, oder müssen hierfür hohe Abfindungen gezahlt werden, gehen in nicht wenigen Betrieben die Lichter für immer aus.
In diesem Spannungsverhältnis kann sich keine Seite erlauben nachzugeben. Bereits der Gestaltung und dem Abschluss von Anstellungsverträgen kommt im Hinblick auf mögliche Befristungen enorme Bedeutung zu.
Auch in den Bereichen des Betriebsverfassungs-, Mitbestimmungs- und des Tarifvertragsrechts sowie der betrieblichen Altersvorsorge müssen vom Unternehmer arbeitsrechtliche Konzepte vorbereitet werden. Bei Betriebsübernahmen, Rationalisierungen oder Betriebsschließungen müssen Vereinbarungen mit Betriebsräten (z.B. Sozialplan) und mit der Arbeitsverwaltung (z.B. Massenentlassungen) entworfen und verhandelt werden.
Der Arbeitgeber muss bei Fehlverhalten schriftlich abmahnen, bei betriebsbedingter Kündigung betriebswirtschaftliche Auswertungen aufbereiten, die Sozialauswahl vornehmen und einen bestehenden Betriebsrat einschalten.
Für Arbeitnehmer empfiehlt sich, einen Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussichten einer zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung einzureichenden Kündigungsschutzklage zu beauftragen. Der Anwalt kann häufig zumindest einen Abfindungsvergleich aushandeln.
Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist seit mehr als 25 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.
Die mittelständische Kanzlei mit Sitz in Landshut, ist bundesweit für Arbeitnehmer und Unternehmen tätig und hat Büros in München, Frankfurt, Düsseldorf, Berlin und Hamburg.
Das rechtliche Spektrum der Kanzlei ist breit. Deshalb gehören zur DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH Rechtsanwälte mit unterschiedlichen Interessen-schwerpunkten.
Die Kanzlei verfügt über folgende Referate: Arbeitsrecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, AGB, Marken-, Patent-, u. Wettbewerbsrecht, Urheber-, Medien-, E-Commerce-Recht, Transport- u. Speditionsrecht, Sozialrecht, Erbrecht u. Unternehmensnachfolge, Familienrecht u. Scheidungen, Verkehrsrecht u. Unfallregulierung, Strafrecht, Bußgeld- u. Führerscheinsachen, Bau- u. Architektenrecht, Miet-, WEG- u. Immobilienrecht, Bank- u. Kapitalanlagerecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht, Verwaltungs- u. Steuerrecht, Inkasso.