Definition: Homeoffice und Mobilarbeit
Zwar finden beide Begriffe manchmal Synonym Verwendung, jedoch gibt es zwischen den beiden Modellen einige Unterschiede. Beim Homeoffice erbringt die Person eine Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens. In der Regel handelt es sich um einen Ort innerhalb der eigenen Unterkunft. Zwei Aspekte sind besonders wichtig:
- Der Arbeitgeber muss versichern, dass der Arbeitsplatz im Homeoffice den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügt, wie der entsprechende Ort innerhalb des Betriebs.
- Der Regel nach muss der Arbeitnehmer seine Tätigkeit von diesem festen und geprüften Arbeitsplatz erledigen.
Um zu versichern, ob der Arbeitsplatz den Anforderungen entspricht und keine Mängel bezüglich der Datensicherheit bestehen, erhält der Arbeitgeber ein Betretungsrecht. Der Arbeitnehmer muss demnach einwilligen, dass ein Vorgesetzter im Zweifelsfall dessen Wohnung betreten darf. Der Begriff der Mobilarbeit hingegen umfasst die Facetten, die viele fälschlicherweise dem Homeoffice zuschreiben. Der Ort der Tätigkeit ist egal, ob auf einer Reise im Zug, zu Hause am Schreibtisch oder auswärts in einem Hotel. Lediglich wichtig ist, dass die Person durch mobile Endgeräte erreichbar bleibt.
Unterschiede bezüglich der Vorschriften
Das Arbeitsrecht befindet sich in stetigem Wandel und besonders jetzt in der Krisenzeit ändert sich Vieles. So unterscheiden sich Homeoffice und Mobilarbeit auch rechtlich:
Homeoffice | Mobiles Arbeiten |
Entspricht den gleichen Arbeitsschutz-standards wie der reguläre Arbeitsplatz | Vergleichsweise flexibler |
Folgt demnach den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) | ArbStättV findet keine Anwendung |
Vorschriften wie Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG, Unterweisung des Arbeitnehmers nach § 12 Abs. 1 ArbSchG oder Betriebssicherheitsverordnung gelten weiterhin | Vorschriften wie Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG, Unterweisung des Arbeitnehmers nach § 12 Abs. 1 ArbSchG oder Betriebssicherheitsverordnung gelten weiterhin |
In beiden Fällen ist es wichtig, die Prüf- und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers zu beachten.
Kostenunterschiede
Sofern nicht schon vorhanden, sollte der Arbeitgeber aufgrund des Arbeits- und Datenschutzes die erforderlichen Arbeitsutensilien (Laptop oder Drucker) sowie Einrichtungsgegenstände (Bürostuhl sowie Schreibtisch) zur Verfügung stellen. Demnach entstehen mit dem Homeoffice eventuell hohe anfängliche Kosten. Steht diese Ausstattung nicht zur Verfügung, lassen sich die Kosten steuerlich absetzen. Ähnliches gilt für eine Aufrüstung des Büros zu Hause – Renovierungsarbeiten in den eigenen vier Wänden lassen sich teils steuerlich geltend machen. Vergleichsweise erfordert die Mobilarbeit in der Regel nur einen Laptop, ein Smartphone und gegebenenfalls ein Headset. Meist greift auch hier § 670 BGB, weshalb der Arbeitgeber die Kosten für die Ausstattung trägt. Dennoch fällt diese im Vergleich mit dem Aufwand des Homeoffice geringer aus.
Arbeitszeitenregelung
Tatsächlich ergeben sich hinsichtlich der Arbeitszeiten keine großen Unterschiede. In beiden Instanzen bleibt der Arbeitgeber für die Einhaltung der Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) verantwortlich. Probleme können hierbei bezüglich der nach § 5 Abs. 1 ArbZG festgelegten elf Stunden an Ruhezeit auftreten. Allein das Lesen von E-Mails während einer Zugfahrt kann als Entgrenzung der Arbeitszeit gelten. Demnach ist das Risiko von Arbeitszeitverstößen in der Mobilarbeit vergleichbar höher.
Datenschutz bleibt eine Priorität
Ob im Büro, zu Hause oder unterwegs: An den Datenschutzvorkehrungen ändert sich nichts, es bleibt genauso wichtig, sie einzuhalten. Dies ist vor allem in Kontext der Mobilarbeit ein kritischer Aspekt. In der Bahn oder in einem Café ist die Privatsphäre limitiert und die Tätigkeit am Laptop meist für die Umstehenden sichtbar. Auch betriebsinterne Gespräche am Telefon können potenziell hinsichtlich des Datenschutzes problematisch sein. Es gilt demnach, in der Öffentlichkeit vorsichtig und mit Rücksicht auf die Sicherheit vertraulicher Informationen zu arbeiten. Ein zusätzlicher Risikofaktor während der Corona-Krise ist die verstärkte Aktivität von Kriminellen im Internet. Demnach ist ein verstärktes Augenmerk auf die Cyber-Security im Homeoffice und bei Mobilarbeit besonders wichtig.
Variable Unfallversicherung
Selbst im Homeoffice gilt weiterhin die Unfallversicherung. Jedoch bezieht sich diese nur auf Tätigkeiten, die einen direkten Bezug zur ausgeführten Tätigkeit besitzen. Als Beispiel: Verletzt sich der Arbeitnehmer in der Küche, während er sich etwas zu trinken holt, greift das Gesetz nicht. Holt er dagegen Unterlagen oder beispielsweise eine Druckerpatrone und stürzt, handelt es sich um eine dienstliche Tätigkeit und somit um einen versicherten Arbeitsunfall.
Homeoffice: Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
Arbeitgeber kann Einhaltung des Arbeitsschutzes besser kontrollieren | Weit höhere Anforderungen an den Arbeitsschutz als bei mobilem Arbeiten |
Durch einen festen Arbeitsplatz sind Datenschutzverstöße seltener | Weitaus kostenintensiver, vor allem in Hinsicht auf die Ausstattung |
Höhere Erreichbarkeit, weniger ablenkende Faktoren | – |
Mobiles Arbeiten: Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
Einfachere und flexiblere Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften | Erhöhtes Risiko an Datenschutzverstößen oder Verletzung von Betriebsgeheimnissen |
Keine Beschränkung auf einen bestimmten Arbeitsplatz, dadurch effektive Nutzung von Reisezeiten | Insgesamt höhere Gefahr von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz |
Weit weniger Kosten als im Homeoffice |
