Grundwissen UG
Die UG (Rechtsform UG) ist in dem Sinne keine völlig neue Rechtsform, sondern eine GmbH mit viel weniger Startkapital und einem Rechtsformenzusatz. Für die Gründung einer GmbH ist ein Startkapital von 25.000 Euro nötig, für die Gründung der UG dagegen nur mindestens ein Euro. Sie wird deshalb umgangssprachlich auch als 1-Euro-GmbH oder Mini-GmbH bezeichnet. Die UG besitzt dennoch den Vorteil aller Kapitalgesellschaften: sie ist haftungsbeschränkt. Das heißt der Gründer und alle Gesellschafter (Gesellschafter Definition) der UG haften nicht mit ihrem privaten Vermögen für Firmenverluste. Nach ihrer Einführung verdrängte die UG deshalb sehr schnell die bis dahin beliebte Rechtsform der Limited (Limited Rechtsform) aus Großbritannien. Für eine UG müssen Körperschafts- und Gewerbesteuern gezahlt und ein Jahresabschluss veröffentlicht werden.
Die UG ist für alle Unternehmensformen, Branchen und Zwecke geeignet. Gewerbe, Handel und Produktion kommen ebenso infrage wie freiberufliche, politische, künstlerische und sogar gemeinnützige Zwecke.
Erforderliche Rückeinlage und Name
Dass kein Stammkapital erbracht werden muss, um eine UG zu gründen, führt zu einer gesetzlichen Forderung nach einer Rückeinlage, Die UG ist verpflichtet jedes Jahr mindestens ein Viertel ihrer Gewinne (genauer: des Jahresüberschusses) als Rücklage einzustellen. Dies muss solange gemacht werden bis ein Kapital von 25.000 Euro erreicht ist – denn dies wäre für die Gründung einer GmbH nötig. Ist dieses Kapital erreicht, darf die UG aufhören Rücklagen einzulegen und sich als GmbH bezeichnen. Über den Jahresüberschuss kann erst dann frei verfügt werden.
Übrigens: Die Bezeichnung UG ist umgangssprachlich. Laut Gesetzgeber muss die Formulierung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ verwendet werden. Ein Weglassen des Zusatzes „haftungsbeschränkt“ oder eine Umformulierung sind nicht erlaubt.
Struktur der UG
Bei der UG gibt es einen Geschäftsführer, mehrere Gesellschafter und eventuell auch einen Aufsichtsrat . Der Geschäftsführer muss kein Gesellschafter sein und vertritt die Firma nach außen hin. In der Regel hält er mehr als 50 % Anteile an der Firma und ist für die Abwicklung der Buchführung zuständig. Die Gesellschafter gelten als Inhaber der Firma und sind bei drohender Zahlungsunfähigkeit verpflichtet eine Gesellschafterversammlung abzuhalten. Ein Aufsichtsrat kann einberufen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich und ist in der Praxis unüblich. Erst ab einer Mitarbeiterzahl von 500 wäre ein Aufsichtsrat Pflicht. Eine UG ist allerdings zur doppelten Buchführung und zur Veröffentlichung einer Jahresbilanz verpflichtet.
Vorteile der UG
- strikte Trennung zwischen Privatvermögen und Firmenvermögen, dadurch keine private Haftung
- schon ein Euro reicht als Gründungskapital aus
- Unaufwendige, schnelle Gründung möglich
Nachteile der UG
- Rücklagenpflicht
- wirkt weniger kreditwürdig als eine GmbH, aufgrund des geringen Haftungskapitals
- Eintrag ins Handelsregister ist Pflicht
Fazit
Ob eine UG als Rechtsform gewählt werden soll, hängt davon ab, ob es sich für den Gründer lohnt ein Gehalt zu beziehen, statt von den Gewinnen der Firma zu leben. Als Geschäftsführer einer UG bezieht der Gründer ein festes Gehalt. Über das Geschäftskonto kann er privat nicht verfügen. Steuerlich kann sich die UG lohnen, denn hier fällt Körperschaftssteuer von 15 % an, während ein Einzelunternehmer (Einzelunternehmer Rechtsform) Einkommenssteuern zahlen muss. Ein Geschäftsführer verfügt allerdings über den Arbeitnehmerfreibetrag, während ein Einzelunternehmer einen Gewerbesteuerfreibetrag erhält.
Tipp der Reaktion:
Vor Gründung einer UG unbedingt durchrechnen, was steuerlich vorteilhafter ist. Abhängig ist das letzendlich nämlich vom persönlichen Steuersatz, pauschale Aussagen was vorteilhafter ist, lassen sich nicht treffen.
Christian Weis
