Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, wie das im Prinzip genau funktioniert.
Die Zuführung
Egal ob nun über die Regenrohre oder extra im Boden verlegten Leitungen, sämtliches Regenwasser wird zu einem wasserundurchlässigen Speicher geführt. Dieser Speicher wird häufig im Außenbereich des Hauses installiert und zum Teil in die Erde eingegraben, was insbesondere den Vorteil mit sich bringt, dass der Behälter in der Größe nicht begrenzt ist. Hier eingebrachte Schwimmstoffe, sowie dank der hier ablaufenden Sedimentation, sorgen für eine Reinigung des Regenwassers. Sofern dann etwas Wasser benötigt wird, betätigt man die Pumpe und führt das Wasser in den hauseigenen Wasserkreislauf ein. Der einzige Moment, in dem dieses System nicht funktioniert und die Hilfe von außen nötig ist, ist eine längere Trockenphase – hier muss dann eine Nachspeisung erfolgen.
Rechtliche Vorgaben
Gemäß der AVBWasserV gilt der Grundsatz, dass der zuständige Wasserversorger einen Teilbedarf freigeben muss, sodass der Bau einer Regenwassernutzungsanlage in der Regel kein Problem darstellt. Die benötigten Einzelkomponenten und weitere Hilfsmaterialien können im Fachhandel bezogen werden, zudem stehen Installationsanweisungen zur Verfügung – auf dieser Webseite beispielsweise findet sich ein aufeinander abgestimmtes Angebot zu jedem Bedarf bezüglich einer Regenwassernutzungsanlage.
Steht der Grundrahmen, müssen Sie dem Wasserversorger eine Mitteilung machen. Teilweise ist auch die Gemeindeverwaltung zuständig, wobei Zisternen bis 50 Kubikmeter in der Regel nicht genehmigungspflichtig sind. Dies wird deshalb notwendig, weil dieses System eine sogenannte Eigengewinnungsanlage darstellt und gewährleistet werden muss, dass aufgrund des Betriebs keinerlei Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich gemacht werden. Seit Anfang des Jahres interessiert sich zudem das Gesundheitsamt für die Inbetriebnahme eines solchen Systems, sodass bis zu vier Wochen vorher eine Mitteilung gemacht werden muss. Unterlassen Sie das, im Übrigen ist auch die Außerbetriebnahme anzeigepflichtig, stellt diese eine Ordnungswidrigkeit nach TrinkwV dar.
Hier sollten Sie vorab außerdem nachsehen, da bestimmte Punkte individuell geregelt sind. So müssen die Leitungen beispielsweise farblich anders sein, um Verwechslungen zu vermeiden. Außerdem genießt das Versorgungsunternehmen ein sogenanntes Kontrollrecht, insbesondere vor Inbetriebnahme – hier werden Ihnen dann etwaige Sicherheitsmängel oder dergleichen aufgezeigt.
