Deutschlandfahnen am Balkon
Darf der Vermieter den Fassadenschmuck verbieten? Nein, sagen ARAG Experten. Zumindest nicht, ohne triftigen Grund. Das könnte allerdings nur der Fall sein, wenn die angebrachte Deutschlandflagge so riesig ist, dass sie auch den Nachbarn die freie Sicht versperrt, deren Wohnräume verdunkelt oder anderweitig stört oder Passanten sogar gefährdet.
In der Mietwohnung sollte beim Aufhängen der Flagge außerdem kein schweres Gerät verwendet werden, wie zum Beispiel Wandanker oder Dübel. Die Bausubstanz des Hauses darf nicht beschädigt werden. Darüber hinaus können die eigenen vier Wände grundsätzlich von jedem Mieter eingerichtet, geschmückt und dekoriert werden, wie es diesem behagt. Auch einen Balkon darf der Mieter nach seinem eigenen Geschmack gestalten. Also auch mit jeder anderen zugelassenen Nationalflagge.
Trotz Krankschreibung zum Public Viewing?
Eingefleischte Fans hält Krankheit nicht zurück. Was, wenn man dem Chef oder Kollegen über den Weg läuft? Das hängt laut ARAG Experten ganz von der Art der Erkrankung ab. Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Hat der Arzt strikte Bettruhe verordnet, sollte man sich beim Public Viewing auch nicht blicken lassen. Ist dagegen lediglich der Arm gebrochen und im Gips, kann man ruhig zum Public Viewing gehen, denn die Genesung wird dadurch nicht verzögert.
Im Trikot zur Arbeit
Die offiziellen Trikots sind beim Public Viewing, in den Wohnzimmern und auf der Arbeit. Kann der Chef seinen Mitarbeitern das Tragen der Trikots am Arbeitsplatz deshalb verbieten?
Der Chef darf sich überall dort nicht einmischen, wo etwaige Vorschriften sich betrieblich nicht rechtfertigen lassen. Wer als Mitarbeiter beispielsweise nur am Telefon sitzt, ohne Kontakt nach außen zu haben, kann dies gerne auch im Trikot der deutschen Mannschaft erledigen. Was erlaubt ist, hängt aber immer auch von der Branche ab. Ganz einfach ist es bei Sicherheits- oder Hygiene-Vorschriften, die häufig schon per Gesetz vorgegeben sind. Selbstverständlich darf ein Arbeitgeber einem Bauarbeiter vorschreiben, Sicherheitskleidung zu tragen.
Etwas komplizierter wird es, wenn der Chef den Mitarbeitern aus optischen Gründen bestimmte Bekleidungsregeln verordnen will. Dann hat nämlich der Betriebsrat ein Wort mitzureden. Hat man sich auf bestimmte Regeln geeinigt, ist es üblich, diese in einer Betriebsvereinbarung festzuschreiben. Diese ist dann für die Mitarbeiter bindend. Wer sich darüber hinwegsetzt riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.
Mario Bruns
