Das Magazin Finanztest für alle 87 existierenden Informationsblätter zu Geldanlgen (VIBs) geprüft, ob sie in der aktuellen Fassung auch auf der Webseite des Anbieters stehen. Bei einem Viertel war das nicht der Fall.
Keine Rückschlüsse auf Qualität
Finanzexperten kritisieren insbesondere offensichtliche Mängel der Blätter. Vor allem bei geschlossenen Immobilienfonds seien die verwendeten Informationstexte häufig sehr ähnlich gewesen. Das Fazit der Verbraucherschützer: Aus der Qualität der Informationsblätter lassen sich keine Rückschlüsse darüber ziehen, ob eine Anlage etwas taugt oder nicht. Privatanleger könnten jedoch nach dem Ausschlussprinzip vorgehen. Ist der Text unverständlich, können Verbraucher sicher sein, dass die entsprechende Anlageoption für sie nicht in Frage kommt.
Der an der Untersuchung beteiligte Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt und spricht sogar von „alarmierenden“ Zuständen, da gesetzliche Vorgaben von den Anbietern kaum ernst genommen werden. „Wenn bereits die Kurzinformation mangelhaft ist, wird es um die Qualität der angebotenen Produkte kaum besser stehen“, erklärt Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim Bundesverband. Die Verbraucherzentralen fordern, dass der aktive Vertrieb riskanter Vermögensanlagen an Privatanleger verboten wird. Der Wert sei nicht einschätzbar.
Verlustrisiken einschätzen können
Die Konsumentenschützer setzen sich bereits seit Jahren dafür ein, dass die Infoblätter über die Verlustrisiken aufklären. Zusätzlich sollten die Broschüren Aussagen darüber enthalten, wer unter welchen Voraussetzungen für die jeweilige Vermögensanlage überhaupt geeignet ist. Des Weiteren soll ein Finanzmarktwächter eingesetzt werden, der auf Basis von Beschwerden in den Verbraucherzentralen neue Entwicklungen ermittelt und die Erfolge von Regulierungen überprüft. Verluste könnten damit im Vorhinein verhindert werden, so Mohn.
