Ob Sommer- oder Winterquartier: Immer öfter entscheiden sich Besitzer einer Ferienimmobilie, ihr Eigentum zu jeder Jahreszeit und in vollen Zügen zu genießen. Nicht selten wird der Hauptwohnsitz komplett in den Ferienort verlegt. Das bestätigt eine aktuelle Emnid-Umfrage im Auftrag der BHW Bausparkasse. Demnach wollen 60 Prozent der Befragten, die sich vorstellen können eine Ferienimmobilie zu erwerben, diese später als Altersruhesitz nutzen. Vor allem die 40- bis 49-Jährigen träumen von dieser Aussicht.
Um die Ferienimmobilie ganzjährig oder gar als Hauptwohnsitz im Rentenalter nutzen zu können, muss diese aber in puncto Energiebilanz und Alterstauglichkeit zukunftsfest sein.
Energetischer Dornröschenschlaf
Viele Ferienimmobilien haben eine energiesparende Schlankheitskur dringend nötig. Die Optimierung der Isolierung steht dabei an erster Stelle. „In Verbindung mit einer effizienten Heizanlage kann eine Wärmedämmung die Energiekosten um bis zu 65 Prozent senken“, erläutert Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse. Eine lohnende Investition, die den Wert der Immobilie steigert und die Unterhaltskosten deutlich senkt. Denn auch wenn es leer steht, muss das Domizil kontinuierlich beheizt oder temperiert werden. Nur so verhindert der Besitzer in kalten Monaten eine Schimmelbildung.
Schwellenlos glücklich
Für diejenigen, die ihr Urlaubsdomizil zum Alterssitz umfunktionieren wollen, ist Barrierefreiheit ein entscheidendes Merkmal. Laut BHW-Umfrage hält jeder Vierte der 40- bis 49-jährigen Ferienimmobilien-Interessenten daher einen schwellenlosen Wohnraum für besonders wichtig. In der Altersklasse der 50- bis 59-Jährigen ist die Sensibilität für dieses Thema noch höher: Jeder Dritte (37 Prozent) nennt Barrierefreiheit als Priorität. „Der Verzicht auf Stufen, aber auch breite Türen und eine ebenerdige Dusche sind für jede Altersklasse ein Zugewinn an Komfort und Sicherheit“, sagt Grimmert.
Tipp: Die KfW fördert altersgerechte Umbauten – auch der Ferienimmobilie – mit einem zinsgünstigem Darlehen und einem Zuschuss. Er beträgt fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
BHW Bausparkasse
