Nachdem eine Mieterin ihre Wohnungsmiete im Jahre 2011 mehrmals verspätet gezahlt hat, mahnte ihre Vermieterin sie im November 2011 ab. Einen Monat darauf überwies die Frau wiederum verspätet ihre Miete, woraufhin die Vermieterin das Mietverhältnis kündigte, allerdings erst drei Monate später. Gegen diese Kündigung wehrte sich die Mieterin – letzten Endes nicht erfolglos. Die Richter entschieden, dass die Kündigung unwirksam war, weil sie zu spät ausgesprochen wurde. Der Vermieter darf mit einer Kündigung nicht zu lange warten, wenn ein Mieter nicht auf eine Abmahnung reagiert, erläutern ARAG Experten.