Denn zunächst zahlt der Vermieter diese Kosten. Sind die Betriebskostenvorauszahlungen, die der Mieter an den Vermieter leistet, zu niedrig dann bekommt der Vermieter seine für den Mieter geleisteten Vorschüsse frühestens mit der Nebenkostenabrechnung zurück. Da niemand einen so harten Winter erwartet hat, decken die Vorauszahlungen der Mieter die tatsächlichen Kosten für Heizung, Warmwasser und Winterdienst in den meisten Fällen nicht. Umso wichtiger, dass der Vermieter so bald wie möglich die Nebenkosten abrechnet und sich genau darüber informiert, welche Nebenkosten abgerechnet werden können.
Grundsätzlich setzen sich Nebenkosten aus allen Ausgaben zusammen, die dem Vermieter durch die Vermietung entstehen. Davon ausgenommen sind Instandhaltungs- und Verwaltungskosten.
Heizung und Warmwasser verbrauchsabhängig abrechnen Kosten für die Heizung und Warmwasser müssen verbrauchsabhängig berechnet werden. Die anderen Betriebskosten werden nach einem Verteilerschlüssel auf die Mieter umgelegt. Zum Beispiel nach der Wohnfläche. Die Verteilung nach Personenzahl, Anzahl der Wohneinheiten, Miteigentumsanteilen ist ebenfalls möglich.
Die Umlagen sind unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Wer den Antennenanschluss nicht nutzt, muss dennoch dafür zahlen. Auch die Bewohner des Erdgeschosses müssen sich an den Kosten des Fahrstuhls beteiligen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren.
Viele weitere wichtige Hinweise und Tipps zur Nebenkostenabrechnung gibt der Fachbuchautor und Vermieter-Ratgeber Thomas Trepnau in seinem Buch „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“.
Mario Bruns