Mehrfach wurde sie schon verschoben, jetzt tritt sie aber ab Mai in Kraft: Die wichtigste und umfangreichste Neuerung für Autofahrer, die neue Punktereform. Schwere Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden ab dem 1. Mai nicht mehr mit einem bis sieben Punkten geahndet – es gibt dann pro Verstoß nur noch maximal drei Punkte. Aber das ist kein Grund zur Freude: Denn gleichzeitig sinkt die Grenze für den Führerscheinentzug von 18 auf acht Punkte. Hat ein Fahrer vier oder fünf Punkte auf seinem Negativ-Konto, wird er künftig schriftlich ermahnt. Bei sechs oder sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung. Anders als bisher verjährt jeder Verstoß einzeln. Neue Punkte verlängern nicht die Verjährungsfrist der alten. Neu geregelt ist auch der Punkteabbau per Fahreignungsseminar. Er ist nur noch bei maximal fünf Punkten möglich; wer mehr Punkte angesammelt hat, kann nicht mehr auf Milde hoffen. Außerdem ist der Punkteabbau per Seminar nur noch einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
Umrechnung der alten Punkte in das neue System:
Alt: 1 – 3 Punkte, neu: 1 Punkt
Alt: 4 – 5 Punkte, neu: 2 Punkte
Alt: 6 – 7 Punkte, neu: 3 Punkte
Alt: 8 – 10 Punkte, neu: 4 Punkte
Alt: 11 – 13 Punkte, neu: 5 Punkte
Alt: 14 – 15 Punkte, neu: 6 Punkte
Alt: 16 – 17 Punkte, neu: 7 Punkte
Alt: 18 Punkte oder mehr, 8 Punkte
Bußgelder werden zum Teil drastisch erhöht
Gleichzeitig mit der Punktereform werden die Bußgelder angehoben. Bei Handynutzung am Steuer drohen z.B. 60 statt wie bisher 40 Euro. Der gleiche Betrag wird auch für den Verstoß gegen die Winterreifenpflicht und die Mitnahme nicht korrekt gesicherter Kinder fällig. Fahrten in der Umweltzone ohne die korrekte Plakette werden künftig mit 80 statt 40 Euro bestraft. Im Gegenzug entfällt der bislang obligatorische Punkt in Flensburg, da es Punkte nur noch für gefährliche Verstöße gibt.
Karin Völker
