1. Steuerklasse wechseln
Wer verheiratet oder verpartnert ist, kann noch bis zum 30. November die Lohnsteuerklasse wechseln. Die neue Kombination gilt dann rückwirkend für das ganze letzte Jahr.
2. Sparen beim Renovieren und Sanieren
Die Kosten für Reparaturen, Reinigungen oder Renovierungen am und im Haus lassen sich von der Steuer absetzen, und zwar bis zu 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen im Jahr.
3. Krankheitskosten absetzen
Viele Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Dabei wird nicht jeder einzelne Euro absetzbar, sondern nur die Kosten, die über der persönlichen „zumutbaren Eigenbelastung“ liegen. Ab einem Cent darüber spart man Steuern.
4. Kindergeld nachträglich beantragen
In vielen Fällen haben Eltern Anspruch auf Kindergeld, auch wenn das Kind schon über 18 Jahre alt ist. Noch bis zum 31. Dezember 2013 kann bei der zuständigen Familienkasse ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben, können den staatlichen Zuschuss bis zu vier Jahre rückwirkend erhalten.
5. Steuerfreie Riester-Zulage sichern
Wer einen Riester- Vertrag abgeschlossen hat, bekommt steuerfreie Prämien vom Staat. Das sind 154 Euro für Erwachsene und 185 Euro für jedes Kind.
6. Vermögenswirksame Leistungen
Mit den vermögenswirksamen Leistungen (VL) kann jeder Arbeitnehmer Geld ansparen. Noch bis zum 31. Dezember kann die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage unter bestimmten Voraussetzungen für das Jahr 2009 beantragt werden. Damit erhält ein Arbeitnehmer zwischen etwa 40 bis 80 Euro für seine VL jedes Jahr vom Staat.
7. Bescheinigung für Depots mit Verlusten
Für Kapitalanlagen, die Verluste gemacht haben, benötigen Anleger bis zum 15. Dezember eine entsprechende Bescheinigung ihrer Bank. Damit können dann die Verluste mit erfolgreichen Kapitalanlagen bei anderen Banken verrechnet werden.
8. Bonus : Sachleistung statt Geld
Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, Gewinnbeteiligungen: Solche Geldleistungen sind steuerpflichtig. Steuerbegünstigende Sachleistungen wie Laptops, Tablets oder Smartphones zu Nutzung sind hingegen steuer- und sozialversicherungsfrei.
9. Übungsleiterpauschale
Seit 2013 gibt es höhere steuerliche Begünstigungen für alle, die sich in Vereinen oder Bildungswerken engagieren. Die sogenannte Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400 Euro steht Ausbildern, Erziehern oder Betreuern zu, die sich nebenberuflich im Auftrag von Kirchen, Vereinen oder einer Stiftung engagieren. Auch ehrenamtlich Engagierte können eine Jahrespauschale von 720 Euro von der Steuer absetzen.
10. ELStAM-Daten prüfen
Seit 1. Januar 2013 gilt die elektronische Lohnsteuerkarte: Steuerdaten der Arbeitnehmer werden elektronisch ans Finanzamt gemeldet. Dabei können auch Fehler auftreten. Deshalb sollte man die Daten noch einmal überprüfen.
