Mit dem Jahreswechsel müssen sich Mieter, Hausbesitzer und -käufer auf Neuerungen einstellen: 2012 soll das Mietrecht vermieterfreundlicher werden. Der Entwurf des Justizministeriums vom Herbst 2011 sieht vor, dass Mieter im Falle einer energetischen Sanierung drei Monate lang auch dann kein Mietminderungsrecht haben, wenn der Wohnwert wegen der Arbeiten eingeschränkt ist. Zwangsräumungen sollen erleichtert werden und die Nichtzahlung der Kaution soll eine fristlose Kündigung rechtfertigen können.
Die Netzgebühren für die Stromlieferung steigen pro Kilowattstunde um rund 0,75 Cent. Grund: Um energieintensive Unternehmen zu entlasten, zahlen diese künftig weniger Netzgebühren. Strom wird zudem auch deshalb teurer, weil die EEG-Umlage für Solarstrom ebenfalls steigt. Allerdings nur um 0,06 Cent pro Kilowattstunde.
Versicherungen: Der Garantiezins sinkt
Wer ab dem 1. Januar 2012 eine private Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 Prozent begnügen – wer bis Jahresende handelt, erhält noch den alten Garantiezins in Höhe von 2,25 Prozent. Und: Die Erträge solcher Versicherungen sind nur dann zur Hälfte steuerfrei, wenn die Versicherung nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird – zuvor war dies schon nach dem 60. Lebensjahr gewährleistet. Zudem muss die Laufzeit der Versicherung mindestens zwölf Jahre betragen.
Hauseigentümer müssen in vielen Fällen bereits seit November 2011 jährlich die Trinkwasseranlagen ihrer Immobilien auf Legionellen untersuchen lassen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bisher gibt es noch Unklarheiten, offene Fragen und viel Kritik. Für 2012 wird eine Klärung erwartet.
Neue Regeln bei Vermietung an Verwandte
Wer eine Wohnung an Tochter, Sohn oder andere Anverwandte vermietet, muss ab Januar mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, um Werbungskosten beim Fiskus voll geltend machen zu können. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist nicht mehr nötig. Die bisherige Regelung ist komplizierter.
Um dem Ziel, emissionsarme oder gar -freie Gebäude näher zu kommen, soll die Bundesregierung bis spätestens Mitte 2012 eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ausarbeiten, welche die Vorgaben zur Energieeinsparung in Häusern verschärft. Dies schreibt auch die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 den Mitgliedstaaten vor. Sie muss dann spätestens nach weiteren sechs Monaten in Kraft treten. Neben Verschärfungen soll sie aber auch Vereinfachungen bei den Berechnungsregeln enthalten.
Geringere Einspeisevergütung für Solarstrom
Wer ab dem 1. Januar eine neue Fotovoltaikanlage ans Netz nimmt, erhält eine um 15 Prozent reduzierte Einspeisevergütung von nur noch 24,43 Cent je Kilowattstunde Sonnenstrom. Auch die Vergütungssätze für selbst verbrauchten Solarstrom sinken.
Am 30. April 2012 ist das analoge Satellitenfernsehen Geschichte. Wer nicht buchstäblich in die Röhre gucken will, sollte sich bis dahin einen digitalen SAT-Receiver zulegen.
Schleswig-Holstein erhöht die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar um 1,5 auf fünf Prozent, Rheinland-Pfalz zum 1. März. Auch in Berlin wird eine Erhöhung von 4,5 auf fünf Prozent diskutiert.
ots / Mitteldeutsche Zeitung