Vorkehrungen für den Ernstfall treffen
Ab einer Unternehmensgröße von mindestens zwei Mitarbeitern müssen Erst- und Brandschutzhelfer bestimmt und geschult werden. Als Fachkundige leiten sie im Notfall alle notwendigen Schritte ein und behalten auch dann einen kühlen Kopf, wenn in der Belegschaft Aufregung und Angst ausbricht.
Außer den designierten Brandschutz- und Ersthelfern müssen auch alle anderen Mitarbeiter den Ablauf im Notfall am Arbeitsplatz kennen. Jede/r Mitarbeiter/in muss folgende Fragen beantworten können:
- Wer ist designierte/r Ersthelfer/in bzw. Brandschutzhelfer/in? Wie können diese im Ernstfall schnell erreicht werden?
- Wo befinden sich Alarm- und Notfalleinrichtungen und wie werden sie bedient?
- Wo stehen Feuerlöscher, Löschdecke und der Koffer zur ersten Hilfe?
- Wo sind die Fluchtwege?
- Wo befinden sich Sammelstellen?
- Wo können Informationen und Instruktionen für den Notfall jederzeit eingesehen werden?
Vorschriften und Regeln beachten
Arbeits- und Unfallschutz fällt in erster Linie in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers. Zahlreiche Regelungen zur Ersten Hilfe geben dafür den Rahmen vor. So hängt die Anzahl der sogenannten betrieblichen Brandschutz- und Ersthelfer/innen von der Art des Betriebes und der Betriebsgröße ab. Alle Vorschriften und Regeln sind einsehbar bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Auch Art, Menge und Aufbewahrungsorte von Erste-Hilfe-Material (etwa dem Verbandskasten) richten sich nach den vorhandenen betrieblichen Gefahren sowie der Größe und Struktur des Betriebes (Gewerbeklassen). Das macht Sinn, denn Verletzungen in einem Büro sind in der Regel weniger gravierend als beispielsweise in einer Schweißwerkstatt. Ein konkretes Beispiel: Für Handels- und Verwaltungsbetriebe mit geringer Unfallgefahr und bis zu 50 Mitarbeitern ist rein rechtlich ein sogenannter kleiner Verbandskasten (siehe weiter unten) ausreichend. Arbeiten über 50 Mitarbeiter in einem Handels- oder Verwaltungsbetrieb mit geringer Unfallgefahr ist ein sogenannter großer Verbandskoffer vorgeschrieben. Bei über 300 Mitarbeitern wären es zwei große Koffer.
Im Gegensatz dazu, liegt die Unfallgefahr in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben höher. Unfälle und Verletzungen können häufiger vorkommen und gravierender sein. Deshalb muss bereits ab einer Betriebsgröße von 21 Mitarbeitern ein großer Verbandskoffer vorhanden sein. Ab 100 Mitarbeitern sind zwei große Verbandskästen vorgeschrieben. Pro 100 weitere Mitarbeiter muss ein zusätzlicher großer Koffer angeschafft werden.
Ferner ist der Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens durch DIN-Normen geregelt. Zu den wichtigsten Normen im betrieblichen Bereich zählen:
- DIN 13157 Erste-Hilfe-Material – Verbandskasten C (Dieser Erste-Hilfe-Koffer wird als kleiner Betriebsverbandkasten bezeichnet.)
- DIN 13169 Erste-Hilfe-Material – Verbandskasten E (Dieser Erste-Hilfe-Koffer wird als großer Betriebsverbandkasten bezeichnet.)
Wichtig: Erste-Hilfe-Material muss im Notfall nicht nur in ausreichender Menge parat, sondern auch funktionell sein. Sorgen Sie als Arbeitgeber dafür, dass Inhalt und Ablaufdatum des Erste-Hilfe-Koffers regelmäßig geprüft werden und ordern bei Bedarf Nachfüllmaterialien nach.