Connect with us

Hi, what are you looking for?

Aktuell

Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse

Laut Berliner Tagesspiegel ist das BVMW-Portal mit seinen Informationen das Beste seine Art, geordnet nach Themen und Bundesländern, schauen Sie daher einfach regelmäßig nach.

Laut Berliner Tagesspiegel ist das BVMW-Portal mit seinen Informationen das Beste seine Art, geordnet nach Themen und Bundesländern, schauen Sie daher einfach regelmäßig nach.

Stand 24.03.2020

Am Sonntagabend hat das Kabinett die „Soforthilfe-Corona“ freigegeben. Damit gewährt das Land finanzielle Soforthilfen für Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind. Schauen Sie auch in den Anhang.

https://www.bvmw.de/themen/coronavirus/ Diese Seite wird laufend aktualisiert.

Ab heute (25. März) können Anträge gestellt werden. Die L-Bank zahlt das Geld aus.

Der jetzt vorliegende Programmentwurf für einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss dient der Liquiditätsüberbrückung. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Krise könnten anschließend die Liquidität und Existenz der Unternehmen und der Angehörigen der Freien Berufe durch eine weitere Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt langfristig gesichert werden.

Wie sieht die Förderung aus und wer erhält sie?

Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu einer Höhe von maximal 30.000 Euro für drei Monate, der nach Unternehmensgröße abgestuft ist.

Fördervoraussetzung sind eine unmittelbar infolge der Corona-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage oder Liquiditätsengpässe/ Umsatzeinbrüche/ Honorarausfälle (näheres hierzu in der angehängten Richtlinie, Seite 3).

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige (inkl. Freie Künstler/innen), Kleinst- und kleine Unternehmen (inkl. Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen) sowie Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten und Hauptsitz in Baden-Württemberg. Soloselbständige sind insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.

Umfang der Förderung: 9000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen, 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen, 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen. Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Antragsformulare und notwendigen Erklärungen werden ab Mittwoch 25.03.20 auf der Homepage des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums zu finden sein: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/.

Anträge können bei der sachlich und örtlich zuständigen Kammer eingereicht werden – bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (sachlich zuständig auch für alle Soloselbstständigen, Angehörigen der Freien Berufe und Unternehmen ohne Kammermitgliedschaft) sowie bei der jeweiligen Handwerkskammer. Die Kammern übernehmen die Vorprüfung der Antragsberechtigung und leiten die Anträge anschließend an die L-Bank zur Bewilligung weiter. Die Überweisung der Finanzhilfe erfolgt durch die L-Bank unmittelbar auf die Konten der antragstellenden Soloselbstständigen, Kleinst- und kleine Unternehmen oder Angehörigen der Freien Berufe. 

Steuerliche Erleichterungen: Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus betroffen sind: Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet. Das Formular ist auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg  abrufbar unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus.

Förderinstrumente der L-Bank: Den Unternehmen – sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch der freien Berufe – stehen darüber hinaus zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen die etablierten Förderinstrumente der L-Bank zur Verfügung. Dieses Instrumentarium kann jederzeit und in erforderlichem Umfang genutzt werden. Eine Übersicht der Hilfsangebote der L-Bank für Unternehmen, die durch das Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können unter nachfolgendem Link abgerufen werden. Dort finden Sie auch alle Nummern der Informations-Hotline bei der L-Bank. https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html

 

Anzeige

Kunst & CO

In der Tat: „Simply The Best“… Wow-Wow-Wow- was für ein spektakulärer Premierenabend Im Stage Apollo Theater in Stuttgart erlebten rund 1.800 Zuschauer:innen – darunter...

Auto & Bike & CO

Aktuell: Toller Event zugunsten Mehrsi bei Limbächer in Filderstadt… Engagement für Verkehrssicherheit Bei meinen Recherchen zum Thema Motorrad Sicherheit bin ich auf eine sehr...

Auto & Bike & CO

Im Jahr 2022 sind in Deutschland 1,76 Millionen praktische Prüfungen und 1,81 Millionen theoretische Prüfungen für den Führerschein abgelegt worden. Das Fahrerlaubnissystem bei den...

Kunst & CO

Tina – Das Musical Ich hoffe ihr erinnert euch noch an das Interview mit Aisata Blackmann. Sie spielte in Bodygard die Rolle der Rachel...

Restaurant & Co.

the Weinbar – Amt für Aperitivo Geladene Gäste hatten die Gelegenheit einen kulinarischen Neujahrsemfang zu genießen. In „the Weinbar – Amt für Aperitivo“ stellte...

Verlosung

LAVÀ BELLE, das Trendgetränk 2023 Firmenevents, Feiern und Incentives LAVÀ BELLE – feinster Lavendellikör aus Frankreich. Fantastisch für Mixgetränke, vegan – und nun der...

Weitere Beiträge

Allgemein

Umfrage: Mittelstand lässt sich nicht unterkriegen Bundesregierung muss jetzt Weichen für Investition und Wachstum stellen – Keine Steuererhöhungen! Der deutsche Mittelstand lässt sich trotz...

Unternehmen

Eveon sorgt als erster Anbieter der Branche für ein vollständig automatisiertes, transparentes und digitalisiertes Kauferlebnis im intransparenten Markt für See- und Lagercontainer

Gesundheit

Psychiater der renommierten Harvard-Universität sind alarmiert. In Folge der Corona-Maßnahmen erwarten sie einen „weltweiten Tsunami psychischer Erkrankungen“. Zukunftsforscher rechnen mit einer „Epidemie der Einsamkeit“,...

Aktuell

Claudia Tuchscherer wird zum 1. September 2020 als Mitglied des Vorstandes der ADAC Versicherung AG berufen. Dann verantwortet sie die Bereiche Versicherungsbetrieb, Informationsmanagement und...

Auto & Bike & CO

Auch im März flacht die Preiskurve für Gebrauchtwagen in Deutschland nicht ab. Im Gegenteil. Durchschnittlich kostete ein Gebrauchtwagen bei AutoScout24 mit 21.135 Euro knapp...

Auto & Bike & CO

Produkte für die Arbeit zu Hause. Bild und Ton im Home-Office jetzt noch besser.

Fachwissen

Die Sprache des Respekts: Der Begriffs Betriebsklima ist in aller Munde. Und dort bleibt es meistens auch. Lange Reden werden geschwungen, Theorien entwickelt und...

Fachwissen

Für viele Unternehmer, Manager und Führungskräfte sieht die Welt gerade vor allem düster aus: Rezession, Kurzarbeit, Umsatzeinbruch, fehlende Planbarkeit.

Anzeige