Da privatrechtliche Entgelte vor allem von Wasserversorgern verlangt werden, die Kunden in Städten, größeren Gemeinden und Ballungsgebieten beliefern, liegt der Versorgungsanteil dieser 76 Unternehmen in Baden-Württemberg bei immerhin gut 40 Prozent der Gesamtabgabemenge von Trinkwasser.
Wie Pfister betonte, sind die der Landeskartellbehörde gegenüber angegebenen Trinkwasserpreise höchst unterschiedlich. So entstünden einem repräsentativen 4-Personen-Haushalt mit Jahresverbrauch von 150 m3 Wasser beim teuersten Anbieter Kosten von fast 500 Euro jährlich, während beim günstigsten Anbieter nicht einmal die Hälfte, nämlich nur 186 Euro, aufgewendet werden müssten. Damit klaffe eine Preisschere zwischen 1,24 Euro und 3,32 Euro pro Kubikmeter Wasser. Ein Kubikmeter Wasser entspricht 1.000 Litern. Im Durchschnitt verlangen die privatrechtlich tätigen Wasserversorger in Baden-Württemberg für 150 m3 Wasser rund 340 Euro, das entspreche circa 2,26 Euro pro Kubikmeter.
Wie Pfister ankündigte, sei die Preisübersicht nur ein erster Schritt. Der teuerste Wasserversorger solle zur Erklärung von Kosten und Preisen aufgefordert und einer kartellrechtlichen Kontrolle unterzogen werden. Die Prüfung erfordere Zeit, da die Wasserpreise von vielen verschiedenen Faktoren abhingen, wie z. B. der regionalen Topographie und der Versorgungsstruktur. Der Aufwand lohne sich jedoch: „Da kein Wettbewerb im Wassermarkt besteht und Kunden ihren Wasserversorger nicht frei wählen können, werde ich die Preisgestaltung derjenigen Wasserversorger, die meiner Aufsicht unterliegen, weiterhin im Auge behalten.“
In diesem Zusammenhang äußerte Pfister die Erwartung, dass die veröffentlichte Übersicht des Wirtschaftsministeriums eine disziplinierende Wirkung auf die Preispolitik teurer Wasserversorger entfalten werde. „Kein Unternehmen möchte gerne als besonders teuer gelten“, begründete der Minister. „Sollten auffällig teure Wasserversorger die Übersicht entgegen meiner Erwartung nicht zum Anlass nehmen, von sich aus Ihre Preise zu senken, werden weitere kartellrechtliche Verfahren folgen.“
Die neue Wasserpreis-Übersicht setzt die 2007 mit der Gaspreisübersicht des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg begonnene und bewährte Methode fort, über landesweite Preis-Transparenz die Preispolitik der Versorger zu beeinflussen. Die Wasserpreis-Übersicht wird künftig etwa halbjährlich aktualisiert und ist über die Homepage des Wirtschaftsministeriums (www.wm.baden-wuerttemberg.de ) öffentlich zugänglich.
