So werden im Zuge der Ablösung von Direktzusagen aus der bAV schon heute nennenswerte Beträge in Pensionsfonds transferiert. Bei den durch Gruppen-Pensionsfonds angebotenen Zusagearten hat die nicht versicherungsförmige Leistungszusage, obwohl erst seit der VAG-Novelle möglich, die mit Einführung der Pensionsfonds seit 2002 verfügbare versicherungsförmige Leistungszusage nahezu beflügelt. Zu diesen Kernaussagen kommt der Deutsche Pensionsfonds Survey der Unternehmensberatung Towers Perrin, der jetzt erstmals vorliegt. Aktuell agieren 21 Gruppen-Pensionsfonds im deutschen Markt und bieten vielfältige Möglichkeiten zur insolvenzgeschätzten Auslagerung von Pensionsverpflichtungen aus den Unternehmen. Von den derzeit aktiven Anbietern haben 16 an der Studie teilgenommen, darunter die bedeutendsten. Nicht berücksichtigt wurden die drei in Deutschland bereits existierenden Firmen-Pensionsfonds, die ihre Leistungen nicht öffentlich anbieten. Das Volumen der 2006 in die Gruppen-Pensionsfonds geleisteten Beitragszahlungen beläuft sich auf rund 725 Millionen Euro. Die Zahl der Trägerunternehmen liegt bei 5.321, die der betreuten Versorgungsberechtigten bei 81.304 , wobei der Anteil der Rentner rund 15 Prozent beträgt. „Fristeten Pensionsfonds lange Zeit ein Schattendasein haben die steuerlichen Verbesserungen im Rahmen der 7. VAG-Novelle diesbezüglich zu weitreichenden Veränderungen geführt“, erklärt Jürgen Helfen, Principal bei Towers Perrin in Frankfurt. „Die Zahl der Anbieter hat sich ebenso sprunghaft erhöht wie das Volumen der bertragenen Pensionsverpflichtungen. Angesichts der im Markt gegebenen Dynamik haben Pensionsfonds das Potenzial, mittelfristig die derzeit noch in der bAV dominierende Direktzusage als primren Durchführungsweg abzulösen.“ Entgeltumwandlung und versicherungsförmige Leistungszusagen Entsprechend der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers bieten alle Pensionsfonds versicherungsförmige Zusagen an. Insbesondere die hierzu zählende Beitragszusage mit Mindestleistung wird von den auf Pensionsfonds zurückgreifenden Arbeitgebern nahezu vollständig für den gesetzlich verankerten Anspruch auf Entgeltumwandlung herangezogen. Nur ein Pensionsfonds bietet diese Möglichkeit nicht. Bedingt durch die hohen Liquiditätsabflüsse wurde die versicherungsförmige Leistungszusage für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bislang nicht stark genutzt. Das höchste Beitragsvolumen eines versicherungsförmigen Pensionsplan in der Analyse lag zum 31.12. 2006 bei nur 19 Millionen Euro. Der Vergleichswert bei den nicht versicherungsförmigen Zusagen beträgt dagegen 518 Millionen Euro. Die aktuelle Beratungspraxis zeigt jedoch, dass sich hier ein Wandel vollzieht: „Wir verzeichnen insbesondere bei mittelständischen Unternehmen eine steigende Nachfrage nach versicherungsförmigen Garantien. Insbesondere die Versorgungsregelungen für Führungskräfte werden aufgrund der damit verbundenen vollständigen Ausfinanzierung zunehmend über diesen Weg geregelt“, erklärt Udo Digel, Studienautor und Berater bei Towers Perrin.
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