Fröndenberg / Wickede. Für Betreiber EEG-Anlagen (Windräder, Wasserkraftanlagen, Photovoltaikanlagen) läuft bald eine wichtige Frist ab, um dafür weiterhin staatliche Förderungen zu erhalten. Betreiber von EEG-Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen diese bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert haben. Sonst entfällt ab Februar die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Darauf weisen die Stadtwerke Fröndenberg Wickede als örtlicher Netzbetreiber hin. In Fröndenberg existieren 854 solcher EEG-Bestandsanlagen; davon gibt es bei 220 noch derartigen Handlungsbedarf.
Nach jetzigem Stand müssen die Stadtwerke Fröndenberg Wickede die EEG-Förderung für diese 220 Anlagen ab Februar einbehalten. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Die Registrierung kann jederzeit online (www.marktstammdatenregister.de) oder unter einer von der Bundesnetzagentur eingerichteten Hotline (0228-1433) erfolgen.
Wer seine EEG-Anlage nicht vollständig im Marktstammdatenregister registriert, verstößt gegen die Meldepflicht nach § 5 MAStRV und kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden.
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