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Südumgehung Kreuztal: OVG-Urteil „herber Rückschlag für Route 57“

Mit der Südumgehung müssen sie nun auch auf den baulichen Einstieg in die Ortsumgehungskette Route 57 weiter warten.

OVG-Urteil „herber Rückschlag für Route 57“

Siegen. „Das Urteil ist ein herber Rückschlag – nicht nur für die Stadt Kreuztal. Das für die Menschen in der Region wichtige Aufbruchssignal ist ausgeblieben. Mit der Südumgehung müssen sie nun auch auf den baulichen Einstieg in die Ortsumgehungskette Route 57 weiter warten. Abermals zeigt sich eindrucksvoll, wie wichtige Infrastrukturprojekte sich immer wieder verzögern. Absurdistan lässt grüßen!“ Christian F. Kocherscheidt, Vizepräsident der IHK Siegen, bedauert den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW zur Klage eines Reitvereins gegen den schon vor drei Jahren offengelegten Planfeststellungsbeschluss zur Teilortsumgehung Kreuztal. „Der Richterspruch ist für uns enttäuschend. Wir hätten uns ein anderes Signal gewünscht. Immerhin kämpft die Region seit Jahrzehnten dafür, dass Wittgenstein und das Siegerland verkehrlich besser miteinander verbunden werden!“ Es sei frustrierend zu sehen, wie die Umsetzung demokratisch gefasster Mehrheitsbeschlüsse zur Route 57 auf Ebene der Gemeinden, des Kreises, des Landes und des Bundes immer wieder ausgebremst werde. Kocherscheidt erinnert daran, dass sich die Region auf allen Ebenen Schulter an Schulter für die Ortsumgehungskette eingesetzt hatte.

Es wird demnach weiter dauern, bis die Umgehungsstraße in Bau gehen kann und sich eine verkehrliche Entlastung für die Stadt Kreuztal einstellt. Ulf Pöppel, Geschäftsführer der REGUPOL BSW GmbH in Bad Berleburg, lässt die Hoffnung dennoch nicht ganz fahren: „Wir hoffen weiter auf die dringend benötigte Ortsumgehung. Aber sie ist am Ende nur ein Teil dessen, was wir uns seit Jahrzehnten wünschen. Wir brauchen die Route 57, weil sie uns am Ende näher zu unseren Kunden bringt und unserem Unternehmen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unmittelbar hilft.“ Fachkräfte hätten heute klare Erwartungen in puncto Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes. Wo früher längere Arbeitswege unter Umständen noch akzeptiert worden seien, stoße dies mittlerweile nur noch auf Unverständnis. Ulf Pöppel: „Für junge Menschen hat Mobilität einen gewaltigen Stellenwert, viele sehen sie als eine Art Grundrecht. Dabei geht es nicht nur um Entfernungen und Zeitersparnisse, sondern vor allem um ein stressfreies Ankommen am Arbeitsplatz!“

Ähnlich bewertet auch Eckehard Hof die Bedeutung des Verkehrsprojektes. Der Geschäftsführer der BERGE-BAU GmbH & Co. KG in Leimstruth (Erndtebrück) engagiert sich seit vielen Jahren gemeinsam mit anderen Akteuren im Verein Route 57, der sich für die Ortsumgehungskette starkmacht. „Jeder Kilometer Ortsumgehung, der nicht entsteht, schwächt unsere unternehmerische Wettbewerbssituation und damit den Wohn- und Arbeitsstandort Wittgenstein.“ Wer seinen Firmensitz in Wittgenstein habe, müsse ohnehin schon mit langen Anfahrtsrouten leben. „Aber zeitraubende Staus und Unfälle sorgen für einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. Während andere schon beim Kunden sind, befinden wir uns noch nicht mal auf der Autobahn. Deshalb ist die Nachricht über das aktuelle OVG-Urteil für uns und die gesamte Region immens enttäuschend und entmutigend!“, betont der Geschäftsführer.

Mit dem Gerichtsurteil setze sich die „beispiellose planerische Endlosgeschichte“ fort, unterstreicht Christian F. Kocherscheidt. Immerhin habe die Linienbestimmung für die Südumgehung bereits 1993 stattgefunden. 2008 war der Vorentwurf genehmigt worden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde nach etlichen Verzögerungen Ende 2017 gefasst und Anfang 2018 veröffentlicht. Seitdem stand die Klage des Reitbetriebes im Raum. „Dass drei Jahre für eine Entscheidung nicht ausreichen und es nun zu neuen Verzögerungen kommt, ist absurd. Man kommt sich vor wie bei ‚Verstehen Sie Spaß?‘, nur dass schon lange nicht mehr zum Lachen zumute ist!“

 

Bildquellen

  • clause-684509_1280: pixabay.com
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