ABC der Kündigungsgründe
Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) sind gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen (§ 5 Abs.1 Satz 1 EFZG).
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Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) sind gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen (§ 5 Abs.1 Satz 1 EFZG).