Hi, what are you looking for?
Ist der Arbeitnehmer nicht tatsächlich arbeitsunfähig/krank (Krankheit), sondern täuscht er eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit lediglich vor, ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) Kündigung gerechtfertigt.
Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) müssen nicht nur dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen (Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit).
Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) sind gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen (§ 5 Abs.1 Satz 1 EFZG).
Der Kuraufenthalt eines Arbeitnehmers und die dadurch bedingte Fehlzeit begründen im Regelfall keine Kündigung, wenn die Kur der Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit...
Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, eine (selbstständige oder unselbstständige) Nebentätigkeit auszuüben. Er ist (anders z.B. häufig GmbH-Geschäftsführer) im Regelfall nicht verpflichtet, seine Arbeitskraft ausschließlich...