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Ist der Arbeitnehmer nicht tatsächlich arbeitsunfähig/krank (Krankheit), sondern täuscht er eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit lediglich vor, ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) Kündigung gerechtfertigt.
Liegt in einer Kasse oder einem Warenlager ein Manko (Fehlbestand) vor, reicht dies für sich allein nicht aus, den für die Kasse oder das...