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Sämtliche Einkünfte einer natürlichen Person unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. Vorreiter war bereits im 17. Jahrhundert der so genannte preußische Kopfschoß, 1820 folgte ebendort...
Der Eigentümer eines Einfamilienhauses kann die Anschaffungskosten für eine Kleinkläranlage und die Betriebskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer absetzen.