Steuertipps
Eine gestundete Zinsforderung gelangt unmittelbar nach dem Tod des Gläubigers in die Verfügungsmacht der Erbengemeinschaft, auch wenn sie noch nicht sofort über das Geld...
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Eine gestundete Zinsforderung gelangt unmittelbar nach dem Tod des Gläubigers in die Verfügungsmacht der Erbengemeinschaft, auch wenn sie noch nicht sofort über das Geld...