Hi, what are you looking for?
Ist der Arbeitnehmer nicht tatsächlich arbeitsunfähig/krank (Krankheit), sondern täuscht er eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit lediglich vor, ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) Kündigung gerechtfertigt.
Die Stilllegung oder Schließung des Betriebs oder von Betriebsteilen stellt grundsätzlich ein dringendes betriebliches Erfordernis dar, das eine betriebsbedingte (fristgerechte) Kündigung rechtfertigen kann.
Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU sind, bedürfen im Regelfall zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit...
Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) sind gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen (§ 5 Abs.1 Satz 1 EFZG).
Wird einem Arbeitnehmer, der als Kraftfahrer eingestellt ist (Berufskraftfahrer), oder wird einem Außendienstmitarbeiter, der zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit auf die Benutzung eines...
Beabsichtigt ein Arbeitnehmer, ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, und trifft er entsprechende Vorkehrungen, rechtfertigt dies für sich genommen grundsätzlich keine...
Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Hierbei werden Renten aus gesetzlichen Versicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen zunehmend in voller Höhe steuerpflichtig. Begonnen wurde 2005 mit 50...
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagte die Fitness-Studiokette easy Sports Freizeitanlagen GmbH wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln vor dem Landgericht Tübingen. Dieses befand neun Klauseln für rechtswidrig und...