Der Warnung zufolge infiziert eine Software zunächst den Computer und sperrt ihn im Anschluss. Danach wird der Nutzer aufgrund angeblicher Verbreitung von Kinderpornografie von dem Trojaner erpresst. Die betroffenen Nutzer sollen 100 Euro zahlen, damit die Meldung entfernt wird. Einige Warnungen werfen den Nutzern Urheberrechtsverstöße, terroristische Aktionen und andere Straftaten vor. Im März 2012 ist diese Form der Malware zum ersten Mal aufgetaucht.
Nicht auf Forderung eingehen
Wie BKA und BSI erklären, sollen die Betroffenen nicht auf die Forderung eingehen. Obwohl das BSI-Logo verwendet wird, stecken hinter den Meldungen, die in einem Pop-up geöffnet werden, keine Behörden. Mit der Meldung versuchen Kriminelle Geld von den Nutzern zu erhalten. Im Normalfall belaufen sich die Forderungen auf 100 Euro. Meist muss die Bezahlung über einen Zahldienst wie Paysafecard oder uKash vorgenommen werden.
Auch nach Zahlung der Summe wird die Sperrung des Computers nicht wieder aufgehoben. Wie das BKA erklärt, können sich Betroffene gegen die aktuelle Schadsoftware wehren. Auf der Seite Botfrei.de steht ein DE-Cleaner Rettungssystem zur Verfügung. Es wird zum Download angeboten. Computerbesitzer sollten das System auf einem USB-Stick oder einer CD installieren. Wird der eigene Computer infiziert, kann der PC, der mit der Schadsoftware befallen ist, ausgehend von diesem Medium wieder gestartet werden. Anschließend kann der Trojaner durch diese Software wieder entfernt werden. Das Foto, das durch den Trojaner gezeigt wird, sollte außerdem nicht abgespeichert werden.
Florian Weis