Verbraucher profitieren in erster Linie von dem Urteil, wenn sie vorzeitig aus einem Vertrag aussteigen wollen. Laut BGH sind Klauseln unwirksam, die bestimmte Bedingungen für den Rückkaufswert, einen Stornoabzug und die Verrechnung von Abschlusskosten stellen. Im Klartext: Wer seinen Vertrag nicht die gesamte Dauer, wie im Vertrag vereinbart, halten kann, soll durch das neue BGH-Urteil vor hohen Verlusten geschützt werden. Häufig erhalten die Verbraucher wenig oder keine Versicherungsbeiträge zurück, wenn sie nach einigen Jahren den Vertrag kündigen. Ein Großteil des bereits investierten Geldes wird für Vermittlungsprovisionen und Abschlussgebühren verwendet.
Benachteiligung der Versicherten
Der Bundesgerichtshof sah in dieser Praxis eine unangemessene Benachteiligung des Versicherten. Weitere Klauseln wurden beanstandet, da sie entweder intransparent waren oder den Kunden ebenfalls benachteiligten. Günter Hörmann, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, geht davon aus, dass die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden Entschädigungen in Höhe von 12 Milliarden Euro zahlen müssen. Außerdem habe das Urteil eine hohe „Signalwirkung“ auf die gesamte Branche. Versicherungskunden werden aufgefordert, sich mit entsprechenden Forderungen an die Versicherer zu wenden, falls diese nicht in den nächsten Wochen von selbst auf ihre Kunden zugehen.
Redaktion