Besonderheit: Die Mitglieder des Vorstandes werden nicht als Arbeitnehmer betrachtet und sind von den meisten hier geltenden Gesetzen ausgeschlossen. Unterschieden wird generell danach, ob die Mitglieder einen Anstellungsvertrag haben oder in diese Position bestellt worden sind.
Aufbau und Aufgaben
In Bezug auf die Strukturierung kann das Unternehmen selbst Richtlinien festlegen. In den meisten Fällen gibt es einen Vorsitzenden und mehrere Mitglieder. Die Mitglieder können hier beispielsweise die Leiter von Teilbereichen innerhalb des Betriebes sein. Anders verhält es sich bei großen Kapitalgesellschaften, wie einer Aktiengesellschaft , mit über 2.000 Mitarbeitern. Hier muss dem Vorstand infolge des Mitbestimmungsgesetzes ebenso ein Arbeitsdirektor angehören. Er erhält die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Mitglieder des Vorstandes.
Im Speziellen der Aktiengesellschaft ist der Vorstand eines von drei Organen. Er wird vom Aufsichtsrat für insgesamt fünf Jahre gewählt. Dabei richtet sich der Umfang des Vorstandes jeweils nach der Größe der Gesellschaft. Folgende Pflichten werden dem Vorstand als Organ zugeschrieben:
- Er beruft die Hauptversammlung der Aktionäre ein.
- Er beachtet das Wettbewerbsverbot
- Er informiert den Aufsichtsrat über die wirtschaftlichen Entwicklungen der AG (Zur Definition der Aktiengesellschaft)
- Jahresabschluss und Lagebericht werden übernommen
Die Mitglieder des Vorstandes unterliegen einer Sorgfalts- und Einstandspflicht. Demnach müssen sie bei der Geschäftsführung des Unternehmens ordentliche und gewissenhafte Züge beweisen. Außerdem hat der Vorstand für ein entsprechendes und angemessenes Risikomanagement zu sorgen. Über vertrauliche Sachverhalte und Angabe wird Stillschweigen bewahrt. Sobald Mitglieder ihre Pflichten verletzen, so müssen sie den entstandenen Schaden gegenüber der Gesellschaft oder des Unternehmens ausgleichen.
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Florian Weis
