Verrechnung des Vorsteuerabzuges
Bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuererklärung wird Umsatzsteuer verrechnet. Je nach Ergebnis ist die verbleibende Restsumme an das Finanzamt zu entrichten, entsteht ein Überschuss, wird dieser Betrag vom Finanzamt als Gutschrift überwiesen. Inder Umsatzsteuererklärung, die zum Jahresende erfolgt, kann die Vorsteuer berichtigt werden. Dies ist zum Beispiel bei Rechenfehlern der Fall oder auch wenn der bei der Anschaffung einer Ware getätigte Vorsteuerabzug nicht mit den späteren tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt.
Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen
Verschiedene Berufsgruppen können einen Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen vornehmen. Dabei wird nicht die tatsächlich anfallende Vorsteuer berechnet, sondern ein prozentualer Anteil des Nettogewinns als anrechenbare Vorsteuer angenommen. Die anrechenbaren Prozentsätze sind für die verschiedenen Berufsgruppen individuell berechnet, der Vorjahresumsatz (zur Definition Umsatz) darf maximal 61.356 Euro betragen, weiterhin darf keine Buchführungspflicht vorliegen.
Christian Weis