BURGER KING® ZEIGT PLANT-BASED* NUGGETS IM KNALLHARTEN GESCHMACKSTEST

Nach der letztjährigen Einführung des Plant-based*** WHOPPER®, haben unsere Gäste und Fans – getreu unserem Markenclaim „Mach dein KING.“ – seit September nun auch die Möglichkeit sich für eine pflanzenbasierte Variante unserer Hühnchen-Nuggets zu entscheiden. So unterschiedlich wie die Geschmäcker, so sind auch die Meinungen hinsichtlich der Plant-based* Nuggets: Von „Ohne Fleisch, ohne uns“ bis hin zu „Wow, bin ja schon der Fleischesser, aber das ist geil“ ist alles dabei.
BURGER KING® wollte es daher genau wissen und hat einen unabhängigen Experten zu Rate gezogen: die Dionaea muscipula, besser bekannt als fleischfressende Pflanze. Wie ihr Name bereits vermuten lässt, ist sie ein absoluter Fleischliebhaber und so soll sie die Plant-based* Nuggets nun auch einem knallharten Geschmackstest unterziehen: Dem pflanzlichen Fleischfan wird ein Stückchen Plant-based* Nugget in das sogenannte „Fangblatt“ gelegt. Nach neun Tagen und mit Ende ihrer regulären Verdauungszeit das eindeutige Ergebnis: Es hat geschmeckt! Der Experte hat alles verdaut und damit entschieden, dass das pflanzliche Nugget eine adäquate Alternative zu Fleischprodukten darstellt.
„Aufgrund der unterschiedlichen Reaktionen auf die Plant-based* Nuggets wollten wir es ganz genau wissen und so einen neutralen, aber fachkundigen Tester einbeziehen“, so Eduard Hörner und Sön Becker, Creative Directors bei Grabarz & Partner Werbeagentur GmbH. „Das Ergebnis zeigt mit einem Augenzwinkern, dass die neuen Plant-based* Nuggets geschmacklich Fleischprodukten sehr nahekommen.“
„Wir bei BURGER KING® sind stets an der Weiterentwicklung unserer Produkte interessiert. So haben wir beobachtet, dass der Trend in der Gesellschaft immer mehr hin zu einer fleischfreieren Ernährung geht – weswegen für uns die Erweiterung der Plant-based Plattform mit den Plant-based* Nuggets der nächste logische Schritt war“, so Klaus Schmäing, Director Marketing bei der BURGER KING Deutschland GmbH. „Mit diesem Tasting-Experiment** wollen wir aufzeigen, dass unsere Plant-based* Nuggets eine geschmacklich überzeugende Alternative zu unseren KING Nuggets darstellen.“
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
MarketingUSP steht für Unique Selling Proposition (auch Unique Selling Point) und bezeichnet im Deutschen das Alleinstellungsmerkmal eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Im Marketing ist der Begriff zentral: Gemeint ist das entscheidende Verkaufsversprechen, das ein Angebot in der Wahrnehmung der Zielgruppe unverwechselbar macht und die Kaufentscheidung beeinflusst. Der folgende Artikel erklärt die USP Bedeutung, zeigt Wege zur Entwicklung eines belastbaren Alleinstellungsmerkmals und ordnet ein, warum das Konzept auch 2026 relevant bleibt. Wesentliche Fakten USP steht für Unique Selling Proposition und bezeichnet das Alleinstellungsmerkmal, das ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen klar von der Konkurrenz abhebt.
