News·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
6. Januar 2010

Mit einem Trick vermeidbar

Während sich Berlin mit einer Abgabe von 5 Prozent der Jahreskaltmiete begnügt, verlangt Erfurt bis zu 16 Prozent jährlich von seinen Teilzeiteinwohnern. Mit gezielten Kontrollen und einem systematischen Abgleich der Melderegister versuchen die kommunalen Steuereintreiber, möglichst viele Schäfchen zu scheren. Aus welchen Gründen der Zweitwohnsitz unterhalten wird, interessiert die Kommunen meist nicht.

Universitätsstädte haben besonders auswärtige Studenten im Visier, die ihren Hauptwohnsitz im Kinderzimmer des Elternhauses angeben und am Studienort nur einen Nebenwohnsitz unterhalten. Studenten haben sich bisher mit unterschiedlichem Erfolg vor der ungeliebten Abgabe gedrückt. «Wo keine Erstwohnung vorhanden ist, kann es auch keine Zweitwohnung geben – und damit keine Zweitwohnungssteuer» lautete der Tenor der Begründung.

Im Jahr 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht den jahrelangen Auseinandersetzungen ein Ende gemacht. Mit Urteilen vom 17. September 2008 (Az. 9 C 13-15.07 und 17.07) entschieden die obersten Verwaltungsjuristen in vier Revisionsverfahren, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer rechtens ist, wenn das jeweilige Landesrecht die Abgabe zulässt. Studenten müssen die Abgabe für den Zweitwohnsitz also bezahlen, auch wenn sie BaföG-Empfänger (zur BAföG Definition) sind. In Härtefällen kann ihnen die Abgabe aber erlassen werden.

Mit einem Tausch von Erst- und Zweitwohnsitz können kreative Köpfe die Steuer aber vermeiden, wenn eine der beiden Kommunen keine Zweitwohnungssteuer erhebt. Nur verheiratete Berufspendler müssen nicht zahlen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 1 BvR 1232/00) verstößt die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für diesen Personenkreis gegen das Grundgesetz. Ledige Steuerzahler können die Steuer für das beruflich notwendige Appartement am Arbeitsplatz in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Als potenzielle Steuerzahler haben die Kämmerer auch die Besitzer von Ferienwohnungen oder Wochenendhäusern im Visier. Diese Klientel darf sich zumindest einen Teil der Sondersteuer mit Justizias Hilfe von Vater Staat zurückholen. Wird die Ferienwohnung ganzjährig oder zeitweise an Feriengäste vermietet, dürfen die Steuern nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az. IX R 58/01) als Werbungskosten (zur Werbungskosten Definition) anteilig geltend gemacht werden – und schmälern damit die Vermietungseinkünfte.

Die Gerichte entscheiden jedoch nicht immer zugunsten des Steuerzahlers. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Az. 2 K 1277/02) darf die Zweitwohnungsabgabe auch von Campern und Hausbootbesitzern erhoben werden. Nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Az. 9 LB 5/07) spielt die bauliche Ausstattung eines Campingwagens keine Rolle. Entscheidend sei allein, dass der Wagen «wie eine einfache Wohnung» benutzt werden könne und mit ihm eine besondere Lebensführung betrieben werde, «die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe». Zahlen musste deshalb auch ein Camper, dessen Wohnwagen weder über eine Kochgelegenheit noch über ein WC verfügte.

Michael Degethof

Teilen:
Weitere Artikel
Künstlersozialkasse verstehen: Wer versichert ist und was die KSK leistet
Business
Künstlersozialkasse verstehen: Wer versichert ist und was die KSK leistet

Die Künstlersozialkasse ist für viele Selbstständige in Musik, Kunst, Medien und Publizistik ein zentraler Baustein der sozialen Absicherung. Ihr besonderer Stellenwert liegt darin, dass sie selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einbindet, ohne dass diese den gesamten Beitrag allein tragen müssen. Gerade für Berufsgruppen mit schwankenden Honoraren, projektbezogener Arbeit und unregelmäßigem Arbeitseinkommen macht das einen erheblichen Unterschied. Zugleich ist das Thema rechtlich anspruchsvoll. Wer in den Kreis der Versicherten fällt, entscheidet sich nicht nach Bauchgefühl oder Berufsbezeichnung, sondern nach der tatsächlichen Tätigkeit, der wirtschaftlichen Ausrichtung und den Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Deshalb lohnt ein genauer Blick auf Aufbau, Leistungen und Systematik der Künstlersozialversicherung. Was die Künstlersozialkasse eigentlich macht

Lesen
Wie werde ich Versicherungsmakler? Voraussetzungen, Ausbildung und Karriere
Karriere
Wie werde ich Versicherungsmakler? Voraussetzungen, Ausbildung und Karriere

Versicherungsmakler arbeiten an einer sensiblen Schnittstelle zwischen Beratung, Risikoanalyse und wirtschaftlicher Verantwortung. Wer in diesen Beruf einsteigen will, braucht deshalb nicht nur Interesse an Versicherungen und Finanzen, sondern auch Fachwissen, rechtliche Sicherheit und ein belastbares Gespür für die Anliegen verschiedener Kunden. Der Weg in die Maklerschaft ist geregelt, zugleich aber vielseitig. Es gibt den klassischen Einstieg über eine Ausbildung, den Wechsel aus einem Versicherungsunternehmen und ebenso Chancen für Quereinsteiger mit der passenden Vorbereitung. Entscheidend ist dabei eine nüchterne Einordnung. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beginnt nicht mit einer einfachen Gewerbeanmeldung und auch nicht mit Vertriebsinteresse allein. Erforderlich sind fachliche Voraussetzungen, eine Erlaubniserteilung, eine Registrierung und ein tragfähiges Konzept für den späteren Berufsalltag. Wer diesen Weg sauber vorbereitet, kann sich in einer anspruchsvollen Versicherungsbranche eine langfristige Position aufbauen. Was macht ein Versicherungsmakler eigentlich?

Lesen
Wie werde ich Sozialpädagoge? Wege in einen anspruchsvollen sozialen Beruf
Karriere
Wie werde ich Sozialpädagoge? Wege in einen anspruchsvollen sozialen Beruf

Wer Sozialpädagoge werden will, braucht in Deutschland in der Regel ein Studium. Der klassische Weg führt heute meist über Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder einen eng verwandten Studiengang an einer Hochschule. Dazu kommen Praxisphasen, häufig ein Anerkennungsjahr oder eine staatliche Anerkennung, je nachdem, wie die Hochschule den Studiengang aufgebaut hat und in welchem Bundesland der Berufseinstieg erfolgt. Eine einheitliche, bundesweit geregelte Sozialpädagogik-Ausbildung als klassischer Ausbildungsberuf ist dagegen nicht der typische Zugang. Damit beginnt die eigentliche Entscheidung aber erst. Denn die Frage, wie man Sozialpädagoge wird, lässt sich nicht allein mit dem Wort Studium beantworten. Wichtig ist auch, in welchem Bereich später gearbeitet werden soll, etwa mit Kindern und Jugendlichen, in der Familienhilfe, an Schulen, in der Jugendhilfe, in der Beratungsarbeit oder im Feld von Menschen mit Behinderung. Wer diese Unterschiede früh versteht, trifft die bessere Studienwahl und vermeidet Umwege. Wie wird man Sozialpädagoge in Deutschland?

Lesen
Zur Startseite