Während sich Berlin mit einer Abgabe von 5 Prozent der Jahreskaltmiete begnügt, verlangt Erfurt bis zu 16 Prozent jährlich von seinen Teilzeiteinwohnern. Mit gezielten Kontrollen und einem systematischen Abgleich der Melderegister versuchen die kommunalen Steuereintreiber, möglichst viele Schäfchen zu scheren. Aus welchen Gründen der Zweitwohnsitz unterhalten wird, interessiert die Kommunen meist nicht.
Universitätsstädte haben besonders auswärtige Studenten im Visier, die ihren Hauptwohnsitz im Kinderzimmer des Elternhauses angeben und am Studienort nur einen Nebenwohnsitz unterhalten. Studenten haben sich bisher mit unterschiedlichem Erfolg vor der ungeliebten Abgabe gedrückt. «Wo keine Erstwohnung vorhanden ist, kann es auch keine Zweitwohnung geben – und damit keine Zweitwohnungssteuer» lautete der Tenor der Begründung.
Im Jahr 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht den jahrelangen Auseinandersetzungen ein Ende gemacht. Mit Urteilen vom 17. September 2008 (Az. 9 C 13-15.07 und 17.07) entschieden die obersten Verwaltungsjuristen in vier Revisionsverfahren, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer rechtens ist, wenn das jeweilige Landesrecht die Abgabe zulässt. Studenten müssen die Abgabe für den Zweitwohnsitz also bezahlen, auch wenn sie BaföG-Empfänger (zur BAföG Definition) sind. In Härtefällen kann ihnen die Abgabe aber erlassen werden.
Mit einem Tausch von Erst- und Zweitwohnsitz können kreative Köpfe die Steuer aber vermeiden, wenn eine der beiden Kommunen keine Zweitwohnungssteuer erhebt. Nur verheiratete Berufspendler müssen nicht zahlen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 1 BvR 1232/00) verstößt die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für diesen Personenkreis gegen das Grundgesetz. Ledige Steuerzahler können die Steuer für das beruflich notwendige Appartement am Arbeitsplatz in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Als potenzielle Steuerzahler haben die Kämmerer auch die Besitzer von Ferienwohnungen oder Wochenendhäusern im Visier. Diese Klientel darf sich zumindest einen Teil der Sondersteuer mit Justizias Hilfe von Vater Staat zurückholen. Wird die Ferienwohnung ganzjährig oder zeitweise an Feriengäste vermietet, dürfen die Steuern nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az. IX R 58/01) als Werbungskosten (zur Werbungskosten Definition) anteilig geltend gemacht werden – und schmälern damit die Vermietungseinkünfte.
Die Gerichte entscheiden jedoch nicht immer zugunsten des Steuerzahlers. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Az. 2 K 1277/02) darf die Zweitwohnungsabgabe auch von Campern und Hausbootbesitzern erhoben werden. Nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Az. 9 LB 5/07) spielt die bauliche Ausstattung eines Campingwagens keine Rolle. Entscheidend sei allein, dass der Wagen «wie eine einfache Wohnung» benutzt werden könne und mit ihm eine besondere Lebensführung betrieben werde, «die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe». Zahlen musste deshalb auch ein Camper, dessen Wohnwagen weder über eine Kochgelegenheit noch über ein WC verfügte.
Michael Degethof
BusinessSelfcare hat sich längst von einem kurzfristigen Lifestyle-Trend zu einem festen Bestandteil eines gesundheitsbewussten Lebensstils entwickelt. Immer mehr Menschen investieren gezielt in ihr körperliches und mentales Wohlbefinden sei es durch Entspannungsangebote, natürliche Pflegeprodukte oder individuelle Gesundheitskonzepte. Zugleich wächst das Bewusstsein für Prävention und eine ausgewogene Work-Life-Balance. Diese Entwicklung eröffnet der Wellness-Branche attraktive wirtschaftliche Perspektiven. Für Unternehmen, Gründer und Dienstleister entstehen neue Möglichkeiten, innovative Angebote zu entwickeln und auf die steigende Nachfrage nach ganzheitlichen Lösungen für mehr Wohlbefinden zu reagieren.
BusinessNutzfahrzeuge sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Ob im Handwerk, in der Logistik, im Baugewerbe oder im Dienstleistungssektor sie müssen täglich zuverlässig einsatzbereit sein, damit Abläufe reibungslos funktionieren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Ungeplante Ausfälle führen nicht nur zu Reparaturkosten, sondern oft auch zu Terminverschiebungen, Produktionsunterbrechungen oder Lieferverzögerungen. Eine präventive Instandhaltung hilft dabei, Verschleiß frühzeitig zu erkennen, Wartungen planbar durchzuführen und die Einsatzbereitschaft des Fuhrparks dauerhaft zu sichern. So lassen sich Kosten reduzieren und die Lebensdauer der Fahrzeuge nachhaltig verlängern. Präventive Wartung statt teurer Reparaturen Viele Unternehmen reagieren erst dann auf Probleme, wenn ein Fahrzeug bereits ausgefallen ist. Diese reaktive Vorgehensweise verursacht häufig hohe Reparaturkosten und ungeplante Standzeiten. Eine präventive Instandhaltung verfolgt einen anderen Ansatz: Regelmäßige Inspektionen und Wartungen helfen dabei, Verschleiß frühzeitig zu erkennen und Bauteile rechtzeitig auszutauschen, bevor größere Schäden entstehen.
VerbraucherEine Fenstermodernisierung kann in Wohn- und Gewerbeobjekten spürbar zur Senkung der Heizkosten beitragen, das Raumklima verbessern und langfristig den Immobilienwert sichern vorausgesetzt, Verglasung, Rahmen und Montage passen zur tatsächlichen Nutzung. Steigende Energiepreise, neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz und ein angespannter Handwerkermarkt setzen Eigentümer, Bauherren und Architekten zusätzlich unter Druck. Wer ein Wohnhaus, ein Bürogebäude, ein Ladengeschäft oder eine vermietete Immobilie betreut, kommt um die Frage nach dem Zustand der Fenster kaum herum. Eine durchdachte Modernisierung ist deshalb keine reine Optikfrage, sondern eine wirtschaftliche Entscheidung und sie sollte mit einem erfahrenen Partner geplant werden, etwa mit den Experten für Fensterbau in Augsburg, die seit 1985 Privatkunden, Bauherren und Architekten in der Region betreuen. Warum Fenster eine unterschätzte Stellschraube sind In vielen Bestandsgebäuden stammen Fenster noch aus älteren Bauphasen, etwa aus den 1980er- oder 1990er-Jahren. Ihre Wärmedämmwerte liegen in der Regel über dem, was moderne Verglasungen leisten. Das kann sich in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung niederschlagen: Wärmeverluste über veraltete Rahmen und ältere Verglasungen gehören zu den Posten, die sich durch eine Sanierung gezielt reduzieren lassen. Hinzu kommen Themen wie Schallschutz an verkehrsreichen Standorten, Einbruchsicherheit für Erdgeschossräume und sommerlicher Wärmeschutz in stark verglasten Flächen.
