Während sich Berlin mit einer Abgabe von 5 Prozent der Jahreskaltmiete begnügt, verlangt Erfurt bis zu 16 Prozent jährlich von seinen Teilzeiteinwohnern. Mit gezielten Kontrollen und einem systematischen Abgleich der Melderegister versuchen die kommunalen Steuereintreiber, möglichst viele Schäfchen zu scheren. Aus welchen Gründen der Zweitwohnsitz unterhalten wird, interessiert die Kommunen meist nicht.
Universitätsstädte haben besonders auswärtige Studenten im Visier, die ihren Hauptwohnsitz im Kinderzimmer des Elternhauses angeben und am Studienort nur einen Nebenwohnsitz unterhalten. Studenten haben sich bisher mit unterschiedlichem Erfolg vor der ungeliebten Abgabe gedrückt. «Wo keine Erstwohnung vorhanden ist, kann es auch keine Zweitwohnung geben – und damit keine Zweitwohnungssteuer» lautete der Tenor der Begründung.
Im Jahr 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht den jahrelangen Auseinandersetzungen ein Ende gemacht. Mit Urteilen vom 17. September 2008 (Az. 9 C 13-15.07 und 17.07) entschieden die obersten Verwaltungsjuristen in vier Revisionsverfahren, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer rechtens ist, wenn das jeweilige Landesrecht die Abgabe zulässt. Studenten müssen die Abgabe für den Zweitwohnsitz also bezahlen, auch wenn sie BaföG-Empfänger (zur BAföG Definition) sind. In Härtefällen kann ihnen die Abgabe aber erlassen werden.
Mit einem Tausch von Erst- und Zweitwohnsitz können kreative Köpfe die Steuer aber vermeiden, wenn eine der beiden Kommunen keine Zweitwohnungssteuer erhebt. Nur verheiratete Berufspendler müssen nicht zahlen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 1 BvR 1232/00) verstößt die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für diesen Personenkreis gegen das Grundgesetz. Ledige Steuerzahler können die Steuer für das beruflich notwendige Appartement am Arbeitsplatz in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Als potenzielle Steuerzahler haben die Kämmerer auch die Besitzer von Ferienwohnungen oder Wochenendhäusern im Visier. Diese Klientel darf sich zumindest einen Teil der Sondersteuer mit Justizias Hilfe von Vater Staat zurückholen. Wird die Ferienwohnung ganzjährig oder zeitweise an Feriengäste vermietet, dürfen die Steuern nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az. IX R 58/01) als Werbungskosten (zur Werbungskosten Definition) anteilig geltend gemacht werden – und schmälern damit die Vermietungseinkünfte.
Die Gerichte entscheiden jedoch nicht immer zugunsten des Steuerzahlers. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Az. 2 K 1277/02) darf die Zweitwohnungsabgabe auch von Campern und Hausbootbesitzern erhoben werden. Nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Az. 9 LB 5/07) spielt die bauliche Ausstattung eines Campingwagens keine Rolle. Entscheidend sei allein, dass der Wagen «wie eine einfache Wohnung» benutzt werden könne und mit ihm eine besondere Lebensführung betrieben werde, «die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe». Zahlen musste deshalb auch ein Camper, dessen Wohnwagen weder über eine Kochgelegenheit noch über ein WC verfügte.
Michael Degethof
BusinessSchöne Haut galt lange Zeit vor allem als kleiner Luxus oder als gelegentliche Auszeit vom Alltag. Ein entspannender Besuch im Kosmetikstudio, eine Gesichtsmaske und ein wenig Erholung so sah das klassische Bild der Branche aus. In den vergangenen Jahren hat sich dieser Markt jedoch spürbar gewandelt. Die Pflege des eigenen Erscheinungsbildes ist für viele Menschen zu einem festen Bestandteil der persönlichen Gesundheitsvorsorge geworden. Wer heute Geld für Behandlungen ausgibt, wünscht sich fundiertes Fachwissen, messbare Resultate und eine Betreuung, die weit über das traditionelle Wohlfühlprogramm hinausgeht. Aus wirtschaftlicher Sicht macht diese Entwicklung das Segment greifbar und attraktiv. Wo früher einfache Dienstleistungen dominierten, entstehen heute klar strukturierte Unternehmen mit verlässlichen Einnahmen. Die Nachfrage nach professioneller Ästhetik erweist sich als bemerkenswert krisenfest, da persönliche Pflege und das eigene Wohlbefinden auch in wirtschaftlich unruhigen Zeiten einen hohen Stellenwert behalten.
WirtschaftDer Tod gehört unausweichlich zum Leben dazu, doch über viele Generationen hinweg war das Thema von Berührungsängsten geprägt. Vorgegebene Rituale und starre Konventionen bestimmten den Ablauf, sodass oft wenig Raum für persönliche Wünsche oder individuelle Akzente blieb. In den vergangenen Jahren hat sich diese Haltung spürbar gelockert. Das Bedürfnis wächst, das unausweichliche Lebensende nicht mehr zu verdrängen, sondern aktiv mitzugestalten. Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, den eigenen letzten Weg frühzeitig und nach eigenen Vorstellungen zu regeln, um den Angehörigen spätere Zweifel und Lasten abzunehmen. Moderne Bestattungskonzepte verbinden daher einen empathischen, persönlichen Abschied mit durchdachter Vorsorge und verlässlicher Transparenz. Wo früher Zurückhaltung vorherrschte, etablieren sich heute sachliche, offene Gespräche über ein Thema, das letztlich jede Familie betrifft.
InnovationIrgendwann kommt in fast jedem Betrieb der Moment, an dem die gewohnten Räume an ihre Grenzen stoßen. Die Werkstatt wird zu eng, die Büros wirken dunkel oder die Heizkostenabrechnung im Winter fällt deutlich zu hoch aus. Ein Bau- oder Modernisierungsprojekt ist dann der logische nächste Schritt. Hinter einem solchen Vorhaben steckt jedoch weit mehr als nur ein frischer Anstrich oder neue Bodenbeläge. Es geht darum, das Unternehmen fit für die kommenden Jahre zu machen und Arbeitsplätze zu schaffen, an denen Menschen gerne und konzentriert arbeiten. Gut geplante Veränderungen bringen frischen Wind in den Betriebsalltag: Sie vereinfachen tägliche Arbeitswege, senken den Energieverbrauch spürbar und schaffen Platz für moderne Technik. Der Weg dorthin erfordert zwar eine solide Planung und etwas Geduld, eröffnet dem Unternehmen dafür aber verlässliche Perspektiven für die Zukunft.
