Während sich Berlin mit einer Abgabe von 5 Prozent der Jahreskaltmiete begnügt, verlangt Erfurt bis zu 16 Prozent jährlich von seinen Teilzeiteinwohnern. Mit gezielten Kontrollen und einem systematischen Abgleich der Melderegister versuchen die kommunalen Steuereintreiber, möglichst viele Schäfchen zu scheren. Aus welchen Gründen der Zweitwohnsitz unterhalten wird, interessiert die Kommunen meist nicht.
Universitätsstädte haben besonders auswärtige Studenten im Visier, die ihren Hauptwohnsitz im Kinderzimmer des Elternhauses angeben und am Studienort nur einen Nebenwohnsitz unterhalten. Studenten haben sich bisher mit unterschiedlichem Erfolg vor der ungeliebten Abgabe gedrückt. «Wo keine Erstwohnung vorhanden ist, kann es auch keine Zweitwohnung geben – und damit keine Zweitwohnungssteuer» lautete der Tenor der Begründung.
Im Jahr 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht den jahrelangen Auseinandersetzungen ein Ende gemacht. Mit Urteilen vom 17. September 2008 (Az. 9 C 13-15.07 und 17.07) entschieden die obersten Verwaltungsjuristen in vier Revisionsverfahren, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer rechtens ist, wenn das jeweilige Landesrecht die Abgabe zulässt. Studenten müssen die Abgabe für den Zweitwohnsitz also bezahlen, auch wenn sie BaföG-Empfänger (zur BAföG Definition) sind. In Härtefällen kann ihnen die Abgabe aber erlassen werden.
Mit einem Tausch von Erst- und Zweitwohnsitz können kreative Köpfe die Steuer aber vermeiden, wenn eine der beiden Kommunen keine Zweitwohnungssteuer erhebt. Nur verheiratete Berufspendler müssen nicht zahlen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 1 BvR 1232/00) verstößt die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für diesen Personenkreis gegen das Grundgesetz. Ledige Steuerzahler können die Steuer für das beruflich notwendige Appartement am Arbeitsplatz in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Als potenzielle Steuerzahler haben die Kämmerer auch die Besitzer von Ferienwohnungen oder Wochenendhäusern im Visier. Diese Klientel darf sich zumindest einen Teil der Sondersteuer mit Justizias Hilfe von Vater Staat zurückholen. Wird die Ferienwohnung ganzjährig oder zeitweise an Feriengäste vermietet, dürfen die Steuern nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az. IX R 58/01) als Werbungskosten (zur Werbungskosten Definition) anteilig geltend gemacht werden – und schmälern damit die Vermietungseinkünfte.
Die Gerichte entscheiden jedoch nicht immer zugunsten des Steuerzahlers. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Az. 2 K 1277/02) darf die Zweitwohnungsabgabe auch von Campern und Hausbootbesitzern erhoben werden. Nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Az. 9 LB 5/07) spielt die bauliche Ausstattung eines Campingwagens keine Rolle. Entscheidend sei allein, dass der Wagen «wie eine einfache Wohnung» benutzt werden könne und mit ihm eine besondere Lebensführung betrieben werde, «die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe». Zahlen musste deshalb auch ein Camper, dessen Wohnwagen weder über eine Kochgelegenheit noch über ein WC verfügte.
Michael Degethof
HandelIn vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.
LifestyleWer über Firmenflächen spricht, denkt schnell an Parkplätze, Wege, Eingänge und vielleicht noch ein paar Beete vor dem Gebäude. Genau da beginnt das Problem. Außenflächen werden in vielen Betrieben noch immer wie Restflächen behandelt, obwohl sie im Alltag viel entscheiden: den ersten Eindruck bei Kunden, die Aufenthaltsqualität für Mitarbeiter, die Sicherheit auf dem Gelände und den Aufwand für Pflege und Instandhaltung. Hinzu kommt ein Punkt, der in den vergangenen Jahren deutlich wichtiger geworden ist: versiegelte Grundstücke reagieren empfindlich auf Hitze und Starkregen. Entsiegelung und grüne Infrastruktur gelten deshalb inzwischen als wichtige Bausteine der Klimaanpassung. Für Unternehmen heißt das: Gartengestaltung ist nicht einfach nur ein Randthema. Eine gute Planung schafft Orientierung, verbessert die Umgebung rund ums Gebäude und verhindert, dass Flächen zwar ordentlich aussehen, im Alltag aber wenig taugen. Wer das Thema von Beginn an richtig angeht, spart sich spätere Korrekturen an Wegen, Pflanzflächen, Entwässerung und Pflege. Warum Außenflächen für Unternehmen heute anders geplant werden müssen
ArbeitslebenWer im Büro arbeitet, kennt das Muster nur zu gut: Der Tag beginnt fit und konzentriert, es folgen Meetings, Mails und das Brüten über Tabellen – und irgendwann fangen die Schmerzen zwischen Schulterblättern, Nackenansatz und oberer Brustwirbelsäule an. Das wirkt im ersten Moment wie eine normale Folge langer Bildschirmarbeit. Doch genau darin liegt das Problem: Was als kleine Alltagsbeschwerden beginnt, wird schnell still und heimlich zu einem dauerhaften Begleiter. Der obere Rücken reagiert besonders empfindlich auf starre Haltungen. Schon wenige Stunden in einer nach vorn gezogenen Arbeitsposition reichen, damit die Schultern hochwandern, die Brustwirbelsäule einrundet und die Muskulatur in eine Art Dauerdienst geht. Wer dazu noch mit dem Laptop arbeitet, kaum aufsteht und unter Zeitdruck steht, sammelt im Lauf der Woche viele kleine Belastungen, die sich addieren. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschreibt statische, physiologisch ungünstige Haltungen ausdrücklich als wichtigen Auslöser muskuloskelettaler Beschwerden bei Bildschirmarbeit. Für Unternehmen ist das kein Randthema: Rückenbeschwerden gehören seit Jahren zu den häufigsten Gründen für Fehlzeiten. Nach Angaben der AOK lagen Muskel- und Skeletterkrankungen 2023 bei den Krankschreibungen von AOK-Versicherten mit 19,5 Prozent auf Platz eins.
