Während sich Berlin mit einer Abgabe von 5 Prozent der Jahreskaltmiete begnügt, verlangt Erfurt bis zu 16 Prozent jährlich von seinen Teilzeiteinwohnern. Mit gezielten Kontrollen und einem systematischen Abgleich der Melderegister versuchen die kommunalen Steuereintreiber, möglichst viele Schäfchen zu scheren. Aus welchen Gründen der Zweitwohnsitz unterhalten wird, interessiert die Kommunen meist nicht.
Universitätsstädte haben besonders auswärtige Studenten im Visier, die ihren Hauptwohnsitz im Kinderzimmer des Elternhauses angeben und am Studienort nur einen Nebenwohnsitz unterhalten. Studenten haben sich bisher mit unterschiedlichem Erfolg vor der ungeliebten Abgabe gedrückt. «Wo keine Erstwohnung vorhanden ist, kann es auch keine Zweitwohnung geben – und damit keine Zweitwohnungssteuer» lautete der Tenor der Begründung.
Im Jahr 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht den jahrelangen Auseinandersetzungen ein Ende gemacht. Mit Urteilen vom 17. September 2008 (Az. 9 C 13-15.07 und 17.07) entschieden die obersten Verwaltungsjuristen in vier Revisionsverfahren, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer rechtens ist, wenn das jeweilige Landesrecht die Abgabe zulässt. Studenten müssen die Abgabe für den Zweitwohnsitz also bezahlen, auch wenn sie BaföG-Empfänger (zur BAföG Definition) sind. In Härtefällen kann ihnen die Abgabe aber erlassen werden.
Mit einem Tausch von Erst- und Zweitwohnsitz können kreative Köpfe die Steuer aber vermeiden, wenn eine der beiden Kommunen keine Zweitwohnungssteuer erhebt. Nur verheiratete Berufspendler müssen nicht zahlen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 1 BvR 1232/00) verstößt die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für diesen Personenkreis gegen das Grundgesetz. Ledige Steuerzahler können die Steuer für das beruflich notwendige Appartement am Arbeitsplatz in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Als potenzielle Steuerzahler haben die Kämmerer auch die Besitzer von Ferienwohnungen oder Wochenendhäusern im Visier. Diese Klientel darf sich zumindest einen Teil der Sondersteuer mit Justizias Hilfe von Vater Staat zurückholen. Wird die Ferienwohnung ganzjährig oder zeitweise an Feriengäste vermietet, dürfen die Steuern nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az. IX R 58/01) als Werbungskosten (zur Werbungskosten Definition) anteilig geltend gemacht werden – und schmälern damit die Vermietungseinkünfte.
Die Gerichte entscheiden jedoch nicht immer zugunsten des Steuerzahlers. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Az. 2 K 1277/02) darf die Zweitwohnungsabgabe auch von Campern und Hausbootbesitzern erhoben werden. Nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Az. 9 LB 5/07) spielt die bauliche Ausstattung eines Campingwagens keine Rolle. Entscheidend sei allein, dass der Wagen «wie eine einfache Wohnung» benutzt werden könne und mit ihm eine besondere Lebensführung betrieben werde, «die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe». Zahlen musste deshalb auch ein Camper, dessen Wohnwagen weder über eine Kochgelegenheit noch über ein WC verfügte.
Michael Degethof
BusinessEin Firmenfahrzeug wird schnell über den Kaufpreis, die Leasingrate oder die Fahrzeugklasse diskutiert. Im Arbeitsalltag zählen jedoch andere Fragen: Welche Wege fährt es regelmäßig? Was muss hineinpassen? Wie gut lässt sich ein Werkstatttermin mit den betrieblichen Abläufen vereinbaren? Wer solche Anforderungen vor der Suche festhält, kann Fahrzeuge und Angebote gezielter vergleichen. Das gilt für den einzelnen Wagen eines Selbstständigen ebenso wie für mehrere Fahrzeuge eines kleinen Betriebs. Vom Arbeitsalltag zum Anforderungsprofil Am Anfang steht keine Modellliste, sondern ein Blick auf die tatsächlichen Fahrten. Ein Fahrzeug für Kundentermine muss andere Aufgaben erfüllen als eines, das morgens Werkzeug zur Baustelle bringt oder tagsüber zwischen mehreren Standorten pendelt. Hilfreich ist es, typische Arbeitstage zu beschreiben: Wie viele Personen fahren mit? Welche Gegenstände werden transportiert? Gibt es feste Routen oder wechseln Ziele und Einsatzorte häufig? Auch die Frage, ob das Fahrzeug überwiegend kurz unterwegs ist oder regelmäßig längere Strecken zurücklegt, gehört in dieses Profil.
ArbeitslebenDie Gründung eines eigenen Betriebs bringt viele Aufgaben mit sich. Der Fokus liegt im Alltag verständlicherweise oft auf dem laufenden Geschäft, den Aufträgen und dem wirtschaftlichen Wachstum. Dabei gerät ein wesentlicher Aspekt leicht in den Hintergrund: die eigene finanzielle Absicherung für das Alter. Da für Selbstständige in der Regel keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht, liegt die Verantwortung für den späteren Ruhestand komplett in der eigenen Hand. Es ist daher notwendig, rechtzeitig und aus eigenem Antrieb aktiv zu werden. Der Verzicht auf eine strukturierte Planung birgt ein handfestes finanzielles Risiko für die Zukunft. Der Aufbau einer verlässlichen Altersvorsorge sollte deshalb als fester Bestandteil des Unternehmertums gesehen werden und genauso viel Aufmerksamkeit erhalten wie das tägliche Kerngeschäft.
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