Während sich Berlin mit einer Abgabe von 5 Prozent der Jahreskaltmiete begnügt, verlangt Erfurt bis zu 16 Prozent jährlich von seinen Teilzeiteinwohnern. Mit gezielten Kontrollen und einem systematischen Abgleich der Melderegister versuchen die kommunalen Steuereintreiber, möglichst viele Schäfchen zu scheren. Aus welchen Gründen der Zweitwohnsitz unterhalten wird, interessiert die Kommunen meist nicht.
Universitätsstädte haben besonders auswärtige Studenten im Visier, die ihren Hauptwohnsitz im Kinderzimmer des Elternhauses angeben und am Studienort nur einen Nebenwohnsitz unterhalten. Studenten haben sich bisher mit unterschiedlichem Erfolg vor der ungeliebten Abgabe gedrückt. «Wo keine Erstwohnung vorhanden ist, kann es auch keine Zweitwohnung geben – und damit keine Zweitwohnungssteuer» lautete der Tenor der Begründung.
Im Jahr 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht den jahrelangen Auseinandersetzungen ein Ende gemacht. Mit Urteilen vom 17. September 2008 (Az. 9 C 13-15.07 und 17.07) entschieden die obersten Verwaltungsjuristen in vier Revisionsverfahren, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer rechtens ist, wenn das jeweilige Landesrecht die Abgabe zulässt. Studenten müssen die Abgabe für den Zweitwohnsitz also bezahlen, auch wenn sie BaföG-Empfänger (zur BAföG Definition) sind. In Härtefällen kann ihnen die Abgabe aber erlassen werden.
Mit einem Tausch von Erst- und Zweitwohnsitz können kreative Köpfe die Steuer aber vermeiden, wenn eine der beiden Kommunen keine Zweitwohnungssteuer erhebt. Nur verheiratete Berufspendler müssen nicht zahlen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az. 1 BvR 1232/00) verstößt die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für diesen Personenkreis gegen das Grundgesetz. Ledige Steuerzahler können die Steuer für das beruflich notwendige Appartement am Arbeitsplatz in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Als potenzielle Steuerzahler haben die Kämmerer auch die Besitzer von Ferienwohnungen oder Wochenendhäusern im Visier. Diese Klientel darf sich zumindest einen Teil der Sondersteuer mit Justizias Hilfe von Vater Staat zurückholen. Wird die Ferienwohnung ganzjährig oder zeitweise an Feriengäste vermietet, dürfen die Steuern nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (Az. IX R 58/01) als Werbungskosten (zur Werbungskosten Definition) anteilig geltend gemacht werden – und schmälern damit die Vermietungseinkünfte.
Die Gerichte entscheiden jedoch nicht immer zugunsten des Steuerzahlers. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Az. 2 K 1277/02) darf die Zweitwohnungsabgabe auch von Campern und Hausbootbesitzern erhoben werden. Nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Az. 9 LB 5/07) spielt die bauliche Ausstattung eines Campingwagens keine Rolle. Entscheidend sei allein, dass der Wagen «wie eine einfache Wohnung» benutzt werden könne und mit ihm eine besondere Lebensführung betrieben werde, «die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe». Zahlen musste deshalb auch ein Camper, dessen Wohnwagen weder über eine Kochgelegenheit noch über ein WC verfügte.
Michael Degethof
BusinessWer in Bau, Planung oder Handwerk arbeitet, kennt das Bild: Zollstock, Lasermessgerät und eine handschriftliche Skizze gelten seit Jahrzehnten als Standardwerkzeuge bei der Bestandserfassung. Doch gerade bei komplexen Räumen, verwinkelten Gebäuden oder großen Außenanlagen stößt das klassische Aufmaß immer häufiger an Grenzen. Maße fehlen, Nachmessungen werden nötig, und Unsicherheiten tauchen oft erst auf, wenn die Planung schon fortgeschritten oder die Ausführung angelaufen ist. Immer mehr Betriebe setzen deshalb auf 3D-Scanner, um Bestandsdaten vollständig und digital zu erfassen und genau auf diesen Wandel hat sich Scanflow Solutions spezialisiert. Warum klassisches Aufmaß an seine Grenzen stößt Das manuelle Aufmaß ist in der Theorie einfach: Vor Ort messen, Werte notieren, im Büro übertragen. In der Praxis zeigen sich jedoch wiederkehrende Schwachstellen. Bei unregelmäßigen Grundrissen, schrägen Wänden oder technisch dicht belegten Räumen lassen sich relevante Maße leicht übersehen. Fehlt später ein Wert für die Planung, bedeutet das häufig einen zweiten Vor-Ort-Termin mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand.
Guide'sIn Büros, Praxen, Verkaufsflächen und Eingangsbereichen prägt die Raumgestaltung maßgeblich, wie ein Standort genutzt wird und wie er auf Kunden, Patienten und Mitarbeitende wirkt. Glas kann dabei eine besondere Rolle spielen: Es trennt Bereiche, ohne Räume optisch zu verkleinern, lässt Tageslicht tief ins Gebäude und wirkt wertig, ohne aufdringlich zu sein. Die kurze Antwort auf die Frage, worauf Unternehmen bei Planung und Umsetzung achten sollten, lautet deshalb: Funktion schlägt Optik. Eine Glaslösung erfüllt ihre Aufgabe im Alltag nur dann zuverlässig, wenn Konstruktion, Ausführung und Einbausituation zur konkreten Nutzung passen und wenn Maße, Anschlüsse und Sicherheitsanforderungen früh mit einem Fachbetrieb geklärt werden. Dieser Beitrag ordnet die wesentlichen Überlegungen ein, bevor Unternehmen ein Glasbauteil neu planen, modernisieren oder reparieren lassen. Warum Glas im Gewerberaum mehr als Gestaltung ist Glas wird in gewerblichen Räumen häufig zuerst als gestalterisches Element wahrgenommen. Tatsächlich ist der Werkstoff vor allem eine funktionale Entscheidung. Eine Glastrennwand grenzt Arbeitsbereiche ab, ohne die Sichtachsen im Raum zu unterbrechen. Große Fensterflächen und verglaste Eingangsbereiche bringen Tageslicht in Zonen, die sonst künstlich beleuchtet werden müssten. Mattierte oder strukturierte Ausführungen schaffen Sichtschutz, wo Vertraulichkeit nötig ist, etwa in Besprechungs- oder Behandlungszimmern. Je nach Aufbau kann eine Verglasung auch die Geräuschübertragung dämpfen oder kaum, wenn die Konstruktion nicht dafür ausgelegt ist. Zudem lassen sich Glasflächen in der Regel unkompliziert reinigen, was in Praxen und stark frequentierten Empfangsbereichen ein praktischer Vorteil ist.
RatgeberWer eine Wohnung, ein Haus oder Geschäftsräume renovieren lässt, denkt meist zuerst an das sichtbare Ergebnis: glatte Wände, neue Oberflächen, eine durchdachte Raumaufteilung. Ob ein Vorhaben tatsächlich gelingt, entscheidet sich jedoch lange vor dem letzten Anstrich. Die Abstimmung der beteiligten Gewerke, ein nachvollziehbarer Ablauf und feste Ansprechpartner bestimmen maßgeblich, ob ein Projekt für Eigentümer planbar bleibt insbesondere dann, wenn Innenausbau, Trockenbau und Verputzarbeiten zusammenkommen. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Handwerksbetrieb diesen gebündelten Ansatz umsetzt, und benennt die Punkte, die Auftraggeber vor dem Projektstart klären sollten. Renovieren als Organisationsaufgabe Eine Renovierung ist selten eine einzelne Maßnahme. Wer etwa die Aufteilung einer Altbauwohnung verändern möchte, benötigt zunächst neue Wände im Trockenbau, anschließend Putz und Oberflächen, häufig ergänzt um weitere Arbeiten im Innenausbau. Jedes Gewerk baut auf dem vorherigen auf und jede Unklarheit an einer Schnittstelle wirkt sich auf das Gesamtergebnis aus.
