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4. Februar 2020

Steuererklärung: So berechnen Berufstätige ihre Arbeitstage

Korrekte Berechnung der Arbeitstage: So geht’s

  1. Ziehen Sie die Wochenenden von den 365 Tagen ab. Übrig bleiben etwa 260 Arbeitstage.
  2. Rechnen Sie die Feiertage, Urlaube, Krankheitstage, Fortbildungen, Dienstreisen und Betriebsausflüge heraus.
  3. Das Ergebnis ist die Anzahl der Arbeitstage, an denen Sie als Arbeitnehmer gearbeitet haben.

Sie sind unsicher, wie viele Wochenend- und Feiertage es in Ihrem Bundesland gibt? Der VLH-Arbeitstage-Rechner hilft weiter: https://www.vlh.de/wissen-service/steuerrechner/arbeitstage-berechnen.html

Zu viel oder zu wenig Arbeitstage berechnet: das passiert

Finanzbeamte schauen gerne genau hin: Sind in der Steuerklärung zum Beispiel viele Fortbildungskosten eingetragen? Oder etliche Arztrechnungen? Passt das zu der Anzahl der angegebenen Arbeitstage?

Im Zweifel kann das zuständige Finanzamt Sie dazu auffordern, die Anzahl Ihrer Arbeitstage nachzuweisen. Zum Beispiel durch ein Schreiben vom Arbeitgeber. Im schlimmsten Fall kann sogar ein Strafverfahren drohen, beispielsweise wenn wiederholt zu viele Arbeitstage angegeben wurden.

Umgekehrt gilt: Wer zu wenige Arbeitstage angibt, hat Pech gehabt und erhält für seine Fahrten zur Arbeit weniger Steuern zurück als ihm zustehen.

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