Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist für Arbeitnehmer normalerweise nicht möglich. Ausnahmen bilden jedoch geringfügige Beschäftigungen sowie Arbeitnehmer in sogenannten Kammerberufen wie Ärzte oder Steuerberater. Selbstständige können häufig freiwillig in der Rentenversicherung bleiben oder privat vorsorgen, aber nicht alle Selbständigen können sich befreien lassen.

Dieser Artikel beleuchtet die notwendigen Bedingungen sowie die Gründe, die für eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht sprechen können.