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Beteiligungsgesellschaft

Eine Beteiligungsgesellschaft unterscheidet sich durch ihre Geschäftstätigkeit von anderen Unternehmen, da sie praktisch kein operatives Geschäft aufweist. Ihre Tätigkeit besteht ausschließlich in der Beteiligung an anderen Unternehmen, wie es etwa Investmentfonds, institutionelle Anleger, Private Equity Fonds, Holdings oder Risikokapitalgeber ebenfalls tun. Unternehmen, die sich hauptsächlich mit Investments beschäftigen, können daher alle als Beteiligungsgesellschaften bezeichnet werden.

In diesem Artikel geht es jedoch um die spezielle, rechtlich definierte Form der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die stärker reguliert ist, dafür aber Steuervorteile gegenüber anderen Beteiligungsgesellschaften aufweist.

Was ist eine Beteiligungsgesellschaft?

Die rechtskonforme Bezeichnung für Unternehmen, die man allgemein als Beteiligungsgesellschaften bezeichnet, lautet Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und ist im gleichnamigen Gesetz geregelt.

Der Zweck einer Beteiligungsgesellschaft ist nicht die normale wirtschaftliche Aktivität der Erbringung von Dienstleistungen, der Produktion von Waren oder der Geschäftsführung, sondern ausschließlich das Erwerben, Halten und die anschließende Veräußerung von Unternehmensanteilen. Beteiligungsgesellschaften haben daher Ähnlichkeit zu anderen Investmentgesellschaften, die ihren Gewinn aus der Investition von Kapital ziehen.

Zu unterscheiden sind Beteiligungsgesellschaften beispielsweise von Holdings. Im Gegensatz zu diesen halten sie in der Regel nur Minderheitsanteile an ihren Investitionsobjekten, greifen nicht in die operative Geschäftstätigkeit ein, begründen kein Mutter-Tochter-Verhältnis, haften daher auch nur mit ihrem investierten Kapital und genießen gewisse Steuervorteile gegenüber Holdings.

Die Gründe für eine Beteiligung an einer anderen Firma sind für die Beteiligungsgesellschaften sehr unterschiedlich. Von der reinen Diversifizierung der Investitionsrisiken oder der Spekulation auf steigende Kurse über die Finanzierung einer Expansion oder Umstrukturierung bis hin zur Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen können sich Unternehmensbeteiligungen aus ganz unterschiedlichen Quellen motivieren. Aufgrund ihres Interesses am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen, an denen sie Anteile halten, spricht man auch von Private Equity Unternehmen oder Wagniskapitalgebern.

Warum gründet man eine Beteiligungsgesellschaft?

Eine Beteiligungsgesellschaft genießt gegenüber einer Privatperson, einer Investmentgesellschaft oder einer Holding gewisse Steuervorteile, was der Hauptgrund sein dürfte, die Unternehmensform der Beteiligungsgesellschaft zu wählen. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen sind die rechtlichen Anforderungen an eine Beteiligungsgesellschaft sehr streng und es ist eine Genehmigung durch die BaFin zu erwirken, sodass nur der starke steuerliche Anreiz die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft sinnvoll erscheinen lässt.

Ein weiterer Grund, eine Beteiligungsgesellschaft einer Holding vorzuziehen, kann in den günstigeren Haftungsbedingungen der Beteiligungsgesellschaften, die durch ihre Unternehmensbeteiligungen explizit kein Mutter-Tochter-Verhältnis begründen, gesehen werden.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Gründung?

Für Unternehmen, die nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) den Zusatz einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft führen wollen, kommen nur die Rechtsformen der AG, der GmbH sowie der (Aktien-) Kommanditgesellschaft oder eine nach europäischem Recht vergleichbare Rechtsform in Frage. Als Grundkapital muss nach deutschem Recht unabhängig von der Gesellschaftsform eine Summe von mindestens einer Million Euro hinterlegt werden und die operative Geschäftstätigkeit oder Eingriffe in diese dürfen nicht der Unternehmenszweck sein.

Nach § 20 UBGG muss man sich den Titel einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft außerdem von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Will man den Titel zur Werbung und auf andere, nach außen gerichtete Weise nutzen, muss man das Unternehmen zudem nach § 32 Kreditwesengesetz von der BaFin anerkennen lassen. Der Sitz einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft muss sich in Deutschland oder einem anderen EU-Land befinden.

Ist eine Beteiligungsgesellschaft gewerbesteuerpflichtig?

Der Hauptgrund für die Gründung einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist die dadurch ermöglichte Steuerersparnis. In Deutschland sind die Gewinne einer Unternehmensgesellschaft, solange sie aus Minderheitsbeteiligungen von weniger als 15 Prozent der gesamten Firmenanteile bestehen, von der Gewerbesteuer sowie von der Körperschaftsteuer (in einigen Zusammenhängen auch als Kapitalertragssteuern bezeichnet) befreit. Darunter fallen insbesondere auch die Zinserträge sowie die Dividenden aus gehaltenen Anteilen.

Es handelt sich daher um eine attraktive Form gegenüber Holdings, Personengesellschaften oder Privatpersonen, um ansonsten fällige Steuern aus Investitionen einzusparen.

Typisches Beispiel für eine Beteiligungsgesellschaft

Die typische Geschäftstätigkeit von Beteiligungsgesellschaften besteht im Erwerben, Halten und Veräußern von Unternehmensanteilen. Sie sind damit Kapitalgeber für andere Firmen, die dieses Kapital nutzen, um Produkte zu entwickeln und herzustellen, innovative Dienstleistungen bereitzustellen oder sich innerbetrieblich umzustrukturieren oder zu wachsen.

Als Wagniskapitalgeber finanzieren sie vor allem Startups oder Unternehmen mit hohen Geschäftsrisiken, wie sie zum Beispiel in der innovativen Spitzenforschung häufig vorliegen. Für die Unternehmen, in die investiert wird, ist das Kapital aus Beteiligungsgesellschaften eine Alternative zum Fremdkapital von Kreditgebern. Das kann für diese Firmen attraktiv sein, weil Banken das Risiko zu hoch ist, um einen Kredit zu genehmigen, oder weil es bilanztechnisch von Vorteil ist, über mehr Eigenkapital zu verfügen.

Gerade für Startups kann auch eine strategische Partnerschaft, bei der die Beteiligungsgesellschaft beratend aktiv an der strategischen Unternehmensführung beteiligt wird, attraktiv sein. Denn oft verfügen Beteiligungsgesellschaften über ein enormes betriebswirtschaftliches Know-how und hervorragende Branchenkenntnisse, von denen kleine Firmen ohne große Markterfahrung profitieren können.

Beteiligungsgesellschaften begleiten jedoch nicht nur Startups bei der Gründung, sondern steigen auch zu späteren Zeitpunkten noch ein, um die Markteinführung weiter zu finanzieren, Produktions- und Vertriebskapazitäten aufzubauen oder ganze Branchen weiter voranzubringen.

Der Unternehmenszweck einer Beteiligungsgesellschaft ist und bleibt jedoch, mit dem investierten Kapital eine Rendite zu erzielen. Das Kapital wird daher nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Vollzieht die Beteiligungsgesellschaft den Ausstieg (Exit), muss das bereitgestellte Kapital entweder verzinst zurückgezahlt werden oder die Beteiligungsgesellschaft erzielt ihren Gewinn aus der Veräußerung ihrer gehaltenen Anteile.

Entgegen der häufigen Assoziation von Private Equity Unternehmen mit Heuschrecken, sind die Käufer dieser Anteile häufig die Gründer oder Manager des betreffenden Unternehmens selbst. Je nach Zweck der Beteiligung wird der Exit früher oder später vollzogen. Meistens bleiben die Beteiligungsgesellschaften 2 bis 7 Jahre an Bord, einige halten ihre Anteile jedoch auch bis zu 15 Jahre.

Welche Formen von Beteiligungsgesellschaften gibt es?

Als Rechtsform kommen für Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die von der Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer profitieren oder diesen Titel nach außen hin führen wollen, ausschließlich die oben genannten Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung in Frage.

Was die Formen der Beteiligung und die Ziele, die damit verfolgt werden, betrifft, unterscheiden sich die Beteiligungsgesellschaften erheblich voneinander. Hier kann vor allem nach kurzfristigen, eher spekulativen Investments und mittel- oder langfristigen, eher strategisch angelegten Beteiligungen unterschieden werden.

Wird hauptsächlich in Startups und risikobehaftete Forschung investiert, spricht man auch von Risiko- oder Wagniskapitalgebern beziehungsweise von Venture Capital. Der Begriff Private Equity wird auch gebraucht, um die Branche im Gesamten zu bezeichnen.

Was sind Beteiligungs-GmbHs?

Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine zulässige und beliebte Unternehmensform, will man eine Beteiligungsgesellschaft gründen. Man kann zwar nicht von der üblichen Haftungsbeschränkung auf 25.000 Euro profitieren, da eine Beteiligungsgesellschaft stets mit ihrem Grundkapital von mindestens einer Million Euro haftet, aber die GmbH bietet trotzdem Vorteile.

Vor allem ist die Beteiligungs-GmbH flexibler einsetzbar, leichter zu gründen und einfacher zu verwalten als die übrigen zugelassenen Gesellschaftsformen.

Vor- und Nachteile von Beteiligungsgesellschaften

Vergleicht man die Anforderungen und Möglichkeiten einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mit denen anderer Kapitalgesellschaften, wird schnell klar, dass sich der hohe Aufwand und die geringe Flexibilität, was den Unternehmenszweck angeht, nur durch die gewährten Steuervorteile rechtfertigen lässt. Im Folgenden werden daher die Vor- und Nachteile aus Sicht der Unternehmen, die darüber nachdenken, sich mit dem Kapital einer Beteiligungsgesellschaft zu versorgen, kurz aufgeführt.

Vorteile

Zu den Vorteilen einer Kapitalbeteiligung im Vergleich zur Aufnahme eines Kredits gehören:

  • die freie Verfügbarkeit über die Investitionssumme, die erst zum Ende des Arrangements zurückgezahlt oder aus der bis dahin stattgefundenen Wertsteigerung des Unternehmens bestritten werden muss
  • das Renommee eines bekannten Partners
  • das Know-how eines erfahrenen Experten
  • Hilfe bei der Markteinführung sowie bei Strategie und Management
  • eventuell eine langfristige Partnerschaft mit weiteren Finanzierungsoptionen
  • Unterstützung beim Aufbau von Geschäftskontakten und Kundengewinnung durch das Netzwerk und die Branchenkenntnisse der Kapitalgeber

Nachteile

Zu den Nachteilen einer Kapitalbeteiligung im Vergleich zur Aufnahme eines Kredits gehören:

  • eventuell eingeforderte Mitspracherechte der Kapitalgeber
  • Veränderungen in der Eigentümerstruktur, was Mitarbeiter, Kunden und andere Kapitalgeber verunsichern kann
  • hohe Anforderungen an die Unternehmensbuchhaltung
  • die Interessen der Beteiligungsgesellschaft sind auf den Zeitpunkt ihres geplanten Ausstiegs hin orientiert; das heißt, dass sie nicht unbedingt die langfristigen Interessen des Unternehmens, sondern hauptsächlich dessen Wert zum Zeitpunkt des Exits  in den Fokus nehmen

Fazit

Durch den hohen bürokratischen Aufwand und die erforderliche Grundkapitaleinlage von einer Million Euro sind Unternehmensbeteiligungsgesellschaften nichts für private Anleger, die lediglich auf der Suche nach einem Steuersparmodell sind. Es handelt sich vielmehr um Unternehmen, die große Summen strategisch und außerbörslich in Wachstumsbranchen und Startups investieren.

Teilweise unterstützen sie diese auch strategisch, beratend und auf längere Zeit, was Beteiligungsgesellschaften beispielsweise von reinen Investmentgesellschaften oder Investmentfonds unterscheidet. Diese spezialisierten Unternehmen profitieren in Deutschland unter Umständen von einer Befreiung von der Körperschaft- sowie der Gewerbesteuer.

Bildquellen:

  • Beteiligungsgesellschaft: Foto von Kampus Production: https://www.pexels.com/de-de/foto/manner-geschaft-handedruck-zustimmung-8441790/

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