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Karneval: Änderungen beim Abstellen von Sharing-Fahrzeugen

Die verbotene Zone in der Innenstadt. Dort dürfen keine E-Scooter abgestellt werden.

Mit dem E-Scooter in die Innenstadt zu fahren, birgt an den tollen Tagen Probleme. Die Abstellzonen in der Altstadt werden nämlich gesperrt. Stattdessen werden an Karneval  acht temporäre Sharingstationen eingerichtet.

Während der Karnevalstage zieht es viele Menschen zu dem bunten Treiben in die Düsseldorfer Innenstadt. Veranstaltungen, wie der Kinder-Zug, das Kö-Treiben oder der Rosenmontagszug, schränken auch die Verfügbarkeit der bestehenden Sharingstationen ein. Um dennoch ein geregeltes Abstellen der Sharing-Fahrzeuge sicherzustellen, stehen während der Karnevalszeit alternative Sharingstationen zur Verfügung: Ab Altweiber, 16. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 20. Februar, werden acht besonders großflächige Sharingstationen am Rande der Innenstadt eingerichtet. Dort sollen Leihfahrräder, E-Scooter und E-Roller sicher abgestellt werden können.

Die bisherigen Sharingstationen müssen für diesen Zeitraum aufgrund der sowohl temporären als auch dauerhaften Einschränkungen deaktiviert werden. Die bereits bestehende Parkverbotszone in der Innenstadt wird um die Standorte der temporären Sharingstationen erweitert. Die genauen Standorte der Sharingstationen können der beigefügten Karte entnommen werden. Zudem sind diese auch auf der Webseite www.sharingstation.de dargestellt und können bei allen Anbietern in der jeweiligen App
eingesehen werden. Die Sharingstationen in den Mobilitätsstationen sind von den Änderungen nicht betroffen.

Bildquellen

  • : Stadt Düsseldorf

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