Der Sozialversicherungsausweis als wichtiges Dokument für den Arbeitnehmer

Der Sozialversicherungsausweis existiert seit 1991 und wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt. Mit Aufnahme jedes neuen Anstellungsverhältnisses ist er dem Arbeitgeber vorzulegen, wenngleich dabei meist auch die alleinige Vorlage der Rentenversicherungsnummer ausreicht. Jeder Ausweis enthält dabei die folgenden Daten welche nach § 18h Abs. 2 SGB 4 geregelt werden:
- Die Rentenversicherungsnummer des Versicherten
- Familien- und Geburtsname
- Vorname
Weitere persönliche Informationen sind nicht erhalten und dürfen auch nicht auf dem Sozialversicherungsausweis erscheinen.
Keine Mitführungspflicht, aber unverzichtbar für viele Arbeitsbereiche
Seit 2009 herrscht keine Mitführungspflicht des Ausweises mehr. In einigen Berufsfeldern ist er allerdings dennoch ein einer erweiterten Form als Versicherungsausweis inklusive Lichtbild mitzuführen. Dazu zählen:
- Beschäftigte im Baugewerbe
- Schausteller
- Mitarbeiter im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Angestellte im Gebäudereinigungsgewerbe
- Arbeitnehmer im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe
Jeder Sozialversicherte wird mittels Anschreiben über seine Angaben informiert. Das gilt auch bei Verlust oder Beschädigung. In diesem Fall muss der Ausweis über die Krankenkasse beim jeweiligen Rentenversicherungsträger neu beantragt werden. Jeder Beschäftigte darf dabei nur einen Ausweis besitzen. Verlust oder Namensänderungen sind ebenfalls zu melden. Eine wichtige Funktion des Sozialversicherungsausweises ist es, illegale Beschäftigungsverhältnisses aufzuwecken oder Leistungsmissbrauch aktiv zu verhindern.
Der Sozialversicherungsausweis in der DDR
Beim Sozialversicherungsausweis der DDR handelte es sich um ein Buch, in das alle versicherungspflichtig Beschäftigten eingetragen wurden. Auch Angaben zu etwaigen Arbeitsunfähigkeiten waren hier vermerkt. Neben seiner Funktion als Beweismittel der Versicherten gegenüber dem Rentenversicherungsträger der DDR hatte der Sozialversicherungsausweis noch eine weitere wichtige Funktion. Er diente bei Arztbesuchen dem Nachweis, tatsächlich krankenversichert zu sein.
Zwischen der Geburt und der erstmaligen Aufnahme einer Arbeit gab es den Sozialversicherungs- und Impfausweis für Kinder und Jugendliche.
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Christian Weis
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KarriereVersicherungsmakler arbeiten an einer sensiblen Schnittstelle zwischen Beratung, Risikoanalyse und wirtschaftlicher Verantwortung. Wer in diesen Beruf einsteigen will, braucht deshalb nicht nur Interesse an Versicherungen und Finanzen, sondern auch Fachwissen, rechtliche Sicherheit und ein belastbares Gespür für die Anliegen verschiedener Kunden. Der Weg in die Maklerschaft ist geregelt, zugleich aber vielseitig. Es gibt den klassischen Einstieg über eine Ausbildung, den Wechsel aus einem Versicherungsunternehmen und ebenso Chancen für Quereinsteiger mit der passenden Vorbereitung. Entscheidend ist dabei eine nüchterne Einordnung. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beginnt nicht mit einer einfachen Gewerbeanmeldung und auch nicht mit Vertriebsinteresse allein. Erforderlich sind fachliche Voraussetzungen, eine Erlaubniserteilung, eine Registrierung und ein tragfähiges Konzept für den späteren Berufsalltag. Wer diesen Weg sauber vorbereitet, kann sich in einer anspruchsvollen Versicherungsbranche eine langfristige Position aufbauen. Was macht ein Versicherungsmakler eigentlich?
KarriereWer Sozialpädagoge werden will, braucht in Deutschland in der Regel ein Studium. Der klassische Weg führt heute meist über Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder einen eng verwandten Studiengang an einer Hochschule. Dazu kommen Praxisphasen, häufig ein Anerkennungsjahr oder eine staatliche Anerkennung, je nachdem, wie die Hochschule den Studiengang aufgebaut hat und in welchem Bundesland der Berufseinstieg erfolgt. Eine einheitliche, bundesweit geregelte Sozialpädagogik-Ausbildung als klassischer Ausbildungsberuf ist dagegen nicht der typische Zugang. Damit beginnt die eigentliche Entscheidung aber erst. Denn die Frage, wie man Sozialpädagoge wird, lässt sich nicht allein mit dem Wort Studium beantworten. Wichtig ist auch, in welchem Bereich später gearbeitet werden soll, etwa mit Kindern und Jugendlichen, in der Familienhilfe, an Schulen, in der Jugendhilfe, in der Beratungsarbeit oder im Feld von Menschen mit Behinderung. Wer diese Unterschiede früh versteht, trifft die bessere Studienwahl und vermeidet Umwege. Wie wird man Sozialpädagoge in Deutschland?
