Steuertipps·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
25. August 2022

Rückwirkende Erstattung aus mehreren Gründen

Wird ein Immobiliengeschäft später wieder rückgängig gemacht, setzt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer auf formlosen Antrag erst gar nicht fest oder hebt den Steuerbescheid wieder auf. Diese gesetzliche Option ist vielen Hauserwerbern unbekannt, obwohl die Steuer aus drei Gründen rückwirkend wieder entfallen kann:

  • Ein Erwerbsvorgang wird durch Vereinbarung rückgängig gemacht, bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, und die Rückgängigmachung erfolgt innerhalb von zwei Jahren. Dies erfasst in erster Linie die auf einem freien Willensentschluss der Vertragsparteien beruhende und in deren gegenseitigem Einvernehmen erfolgende Aufhebung eines Erwerbsvorgangs durch einen Aufhebungsvertrag.
  • Vertragsbedingungen werden nicht erfüllt und der Erwerbsvorgang wird vor Eigentumsübergang aufgrund eines Rechtsanspruchs rückgängig gemacht. Hierfür sind keine Fristen vorgesehen. Klassischer Fall ist hier der Vorbehalt im ehemaligen Kaufvertrag, dass der Erwerber bei Eintritt einer bestimmten Bedingung ein Rücktrittsrecht hat. Dann wird die Steuer unabhängig vom Zeitraum (zur Definition Zeitraum) erstattet, also auch noch nach mehr als zwei Jahren.
  • Der Veräußerer erwirbt das Eigentum an dem veräußerten Grundstück wieder zurück. Dann wird sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt, wenn er innerhalb von zwei Jahren stattfindet. Um diese Frist einzuhalten, muss die Auflassung erklärt und die Rückübertragung im Grundbuch zumindest beantragt werden.

Der BFH hat nun mit Urteil vom 18.11.2009 (Az. II R 11/08) entschieden, dass die Alternative 2 ohne zeitliche Komponente nicht greift, wenn in einem Grundstückskaufvertrag ein befristetes Rücktrittsrecht vereinbart wird, das vom Eintritt bestimmter Ereignisse abhängig ist, und anschließend eine Fristverlängerung gewährt wird, weil die Bedingung noch nicht eingetreten ist. Damit kann die Grunderwerbsteuer nur dann aufgehoben werden, wenn der Rücktritt innerhalb der Zweijahresfrist ausgeübt wird. Im Urteilsfall wurde ein unbebautes Grundstück unter der Bedingung gekauft, dass die Stadt das Bauvorhaben anschließend wie geplant genehmigt. Allerdings wurde das Rücktrittsrecht zunächst nur auf ein halbes Jahr terminiert, weil bis dahin eine Entscheidung erwartet wurde. Die Arbeit in der Behörde zog sich aber hin, sodass das ursprüngliche Rücktrittsrecht anschließend zweimal auf insgesamt fünf Jahre verlängert wurde. Erst dann lehnte die Gemeinde den Bau endgültig ab und der Käufer machte vereinbarungsgemäß von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch.

Abzustellen ist für die Ausübung des Rücktritts auf den vereinbarten ersten Termin. Die anschließende Fristverlängerung gilt als eine neue Vereinbarung, losgelöst vom damaligen Kaufvertrag. Damit die Grunderwerbsteuer aufgehoben werden kann, muss der Rücktritt innerhalb der Zweijahresfrist ausgeübt werden. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, dass die Vertragsparteien das Rücktrittsrecht von vornherein auf einen längeren Zeitraum ausdehnen oder überhaupt keine Frist vereinbaren. Dann kommt es unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung zu einer Steuererstattung.

Das Finanzamt verlangt nicht immer Grunderwerbsteuer, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt. Steuerfrei bleiben beispielsweise Grundstückserwerbe:

  • durch den anderen Ehepartner
  • den Ex-Gatten nach der Scheidung zur Vermögensauseinandersetzung
  • von Verwandten in gerader Linie, deren Ehegatten sowie durch Stiefkinder
  • im Rahmen einer Erbauseinandersetzung durch Miterben zur Teilung des Nachlasses
  • im Wege von Schenkungen und Erbschaften.
  • mit einem Kaufpreis von maximal 2.500 Euro
  • einer zum Gesamtgut gehörigen Immobilie durch Teilnehmer an
  • einer Gütergemeinschaft zur Teilung des Gesamtguts
  • durch den Treugeber bei Auflösung des Treuhandverhältnisses

VSRW-Verlag

Aktualisiert im August 2022

Teilen:
Weitere Artikel
Betriebsimmobilien erweitern statt neu bauen: Wann Anbau und Sanierung wirtschaftlich sinnvoll sind
Handel
Betriebsimmobilien erweitern statt neu bauen: Wann Anbau und Sanierung wirtschaftlich sinnvoll sind

Betriebsimmobilien erweitern statt neu bauen: Wann Anbau und Sanierung wirtschaftlich sinnvoll sind Wachsende Unternehmen stehen oft vor der Frage, wie zusätzlicher Platz geschaffen werden kann, ohne Standort, Abläufe und Budget unnötig zu belasten. Ein Neubau ist dabei nicht automatisch die beste Lösung. Häufig lohnt zuerst der Blick auf vorhandene Betriebsimmobilien: Lassen sich Flächen anbauen, Räume umstrukturieren oder ältere Gebäudeteile sanieren? Bei dieser Bewertung zählt bauliche Praxis. Nasartschuck Bau kann dazu Expertenrat aus Rohbau, Betonarbeiten, Tiefbau und Sanierung einbringen. Der Betrieb auf Hamburg hat und für diesen Beitrag Einblicke dazu gegeben, wann Erweiterungen bestehender Betriebsimmobilien wirtschaftlich sinnvoll sein können.

4 Min. LesezeitLesen
Smart Pool: Wie Digitalisierung den Poolbetrieb verändert
Lifestyle
Smart Pool: Wie Digitalisierung den Poolbetrieb verändert

Smarte Technologien haben längst den Weg in private Wohnhäuser gefunden. Heizungen, Beleuchtung und Sicherheitssysteme lassen sich heute bequem per App steuern. Auch im Poolbereich hält die Digitalisierung zunehmend Einzug. Moderne Anlagen überwachen Wasserwerte automatisch, optimieren Betriebsabläufe und informieren Eigentümer in Echtzeit über wichtige Veränderungen. Dadurch lassen sich viele Aufgaben vereinfachen, die früher regelmäßige manuelle Kontrollen erforderten. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten, Komfort, Sicherheit und Energieeffizienz miteinander zu verbinden. In diesem Beitrag geht es darum, welche Funktionen Smart Pools heute bieten und wie digitale Technik den privaten Poolbetrieb verändert. Vom klassischen Pool zur vernetzten Anlage

4 Min. LesezeitLesen
Wenn der Firmenwagen ausfällt: Wie Unternehmen kurzfristige Mobilitätslücken schließen
Guide's
Wenn der Firmenwagen ausfällt: Wie Unternehmen kurzfristige Mobilitätslücken schließen

Ein Firmenwagen ist für viele Unternehmen kein Komfort, sondern Teil des laufenden Betriebs. Fällt er plötzlich aus, geraten Kundentermine, Außendienstfahrten, Materialtransporte oder Serviceeinsätze schnell unter Druck. Besonders kleinere Betriebe haben oft wenig Reserve im eigenen Fuhrpark und müssen kurzfristig entscheiden, wie sie mobil bleiben. Wer vorbereitet ist, reduziert Ausfallzeiten und vermeidet teure Improvisation. In diesem Beitrag geht es darum, wie Unternehmen Mobilitätslücken schnell und strukturiert schließen können. Warum ein einzelner Fahrzeugausfall schnell teuer wird

4 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite